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Senken Sie Ihre Vermittlungsgebühr!
Unsere Vermittlungsgebühr für Praktika ist
bereits günstig, und fair kalkuliert. Dennoch bieten wir Ihnen eine
interessante Möglichkeit, diese Gebühr weiter zu reduzieren.
Wir schreiben Ihnen für jeden durch Sie
empfohlenen Kunden, der
ebenso einen Vermittlungsauftrag einreicht, einen Betrag gut, unabhängig davon, wann er dies tut, in welchem Land er
ein Praktikum wünscht, und in welchem Zeitraum. Fragen Sie einfach Ihre
Freunde/Verwandten/Bekannten/Kommilitonen, ob auch sie sich bei unserer Praktikumsvermittlung
anmelden, und senken Sie so Ihre eigene Vermittlungsgebühr deutlich!
Und das Beste:
Die Kundenempfehlungen
müssen nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung eingereicht werden! Sie können also beispielsweise erst im
November Ihren eigenen
Vermittlungsauftrag einreichen, aber bereits jeweils im Februar, April,
Juli und September einen Kunden empfehlen. Dann haben Sie im November bei
Einreichung Ihres eigenen Vermittlungsauftrages bereits ein Guthaben von
100,- EUR (jeder durch Sie vermittelte Kunde = 25,- EUR Guthaben!),
das im Falle Ihrer Vermittlung Ihre eigene Vermittlungsgebühr um jene
100,- EUR ermäßigt! Auch nachträglich sind Guthabenauszahlungen
möglich (siehe unten Beispiel Nr. 3).
Beispiel 1:
Sie haben sich dafür entschieden, uns voraussichtlich in den kommenden
Monaten Ihren eigenen Vermittlungsauftrag einzureichen. In der
Zwischenzeit melden Sie uns hin und wieder einen Kunden, den Sie empfohlen
haben, insgesamt im Laufe der Zeit vier Personen. Dies mindert Ihre eigene
künftige Vermittlungsgebühr um 100,- EUR (4 mal 25,- EUR Guthaben).
Beispiel 2:
Sie haben bereits vor zwei Wochen Ihren eigenen Vermittlungsauftrag
eingereicht; dieser wird also momentan von uns bearbeitet.
Während unserer Suchphase erzählen Sie drei Freunden von unserer
Vermittlung, und empfehlen diese weiter. Sobald sich die drei ebenfalls bei
uns anmelden, entsteht für Sie ein Guthaben von 75,- EUR (3 mal 25,-
EUR), das Ihre eigene Vermittlungsgebühr um diesen Betrag
mindern wird.
Beispiel 3:
Sie haben Ende Mai Ihren Vermittlungsauftrag eingereicht, und haben von
uns Anfang Juli eine Praktikumszusage erhalten, weshalb wir Ihnen
gleichzeitig die Vermittlungsgebühr in Rechnung stellten, die Sie
inzwischen auch bezahlt haben. Einige Zeit später, im November, empfehlen
Sie uns einen Kunden, und dann noch einmal einen weiteren im März
nächsten Jahres. In diesem Falle zahlen wir Ihnen insgesamt 50,- EUR
zurück (einmal 25,- EUR im November, und dann noch einmal 25,- EUR im
März).
Hier die genauen Bedingungen:
- Das Guthaben von 25,- EUR zu Ihren
Gunsten entsteht, sobald a) Sie hier auf dieser Seite (siehe unten) im
Online-Formular den zu empfehlenden Kunden selbst eingetragen haben,
b) dieser empfohlene Kunde danach zu einem beliebigen Zeitpunkt seinen
Vermittlungsauftrag einreicht, und dabei wie üblich c) jene 150,- EUR
Anzahlung auf die Vermittlungsgebühr (siehe § 4 unseres Vermittlungsvertrages) geleistet hat.
- Eine wechselseitige Empfehlung ist
natürlich nicht möglich; es kann also nicht Person A die Person B
empfehlen, und umgekehrt, und dann beide einen Guthabenanspruch
anmelden.
- Jemand, der bereits von anderer Seite
empfohlen wurde, kann nicht von Ihnen noch einmal empfohlen werden
(erkundigen Sie sich daher im Zweifelsfall also bei der zu empfehlenden Person, ob
diese nicht bereits von jemand anderem hier als empfohlener Kunde
genannt wurde).
- Ihr Guthaben wird mit der im Falle einer
erfolgreichen Bearbeitung Ihres eigenen Vermittlungsauftrages
(=Praktikumszusage) entstehenden Vermittlungsgebühr verrechnet.
Voraussetzung dafür ist die Einreichung Ihres eigenen
Vermittlungsauftrages zu einem beliebigen Zeitpunkt.
- Eine Auszahlung
von Guthaben unabhängig von einem eigenen Vermittlungsauftrag oder
einer erfolgreichen Vermittlung Ihrer Person ist nicht möglich,
sondern dieses mindert die noch entstehende (falls Sie den
Vermittlungsauftrag noch nicht bei uns eingereicht haben, oder wir
noch auf der Suche nach Ihrem Wunschpraktikum sind) bzw. bereits entstandene
Vermittlungsgebühr (falls Sie bereits erfolgreich vermittelt wurden,
und daher bereits eine Rechnung gestellt bekamen - in diesem Falle
erstatten wir den Guthabenbetrag durch Überweisung zurück).
- Das Guthaben entsteht natürlich auch dann, wenn
ein von Ihnen empfohlener Kunde von uns -aus welchen Gründen auch
immer- nicht vermittelt werden kann.
- Erkennbar nicht ernsthafte Anmeldungen,
oder solche, die nur zum Ziel haben, für den Empfehlenden ein
Guthaben entstehen zu lassen, z.B. indem Vermittlungsaufträge
eingereicht werden, bei denen wir keine realistische Chance auf
Vermittlung haben, lassen kein Guthaben entstehen (Beispiele: eine
Anmeldung, bei der ein Auftraggeber ein Praktikum mit einer Dauer von
nur wenigen Arbeitstagen wünscht, weil dann klar ist, daß praktisch
kein Unternehmen ein solches Kurzpraktikum zur Verfügung stellen wird,
oder: eine Anmeldung eines Studenten aus dem Fachbereich
"Sozialwesen", der jedoch die Vermittlung eines Praktikums
in der Finanzbuchhaltung wünscht ...).
- Das Guthaben entsteht maximal in der Höhe der entstehenden
Vermittlungsgebühr, diese ist also durch Nennung einer entsprechenden
Zahl empfohlener Kunden bis auf 0,- EUR senkbar.
Machen Sie mit bei unserem
Empfehlungsprogramm, und senken Sie somit Ihre Vermittlungsgebühr massiv
ab! Die Teilnahme ist ganz einfach und unbürokratisch: Sie brauchen nur
das folgende Online-Formular auszufüllen und abzusenden, sobald Sie einen
(weiteren) Kunden empfehlen möchten.
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