Visa in Australien

Wer ein Praktikum in Australien absolvieren will muß dafür ein
geeignetes Visum beantragen. Konkret kommen zwei unterschiedliche
Visumstypen in Frage:
- das sogenannte "Working
Holiday Maker Visa" (WHM) oder
- das sogenannte "Occupational
Trainee Visa" (OTV)
Sie müssen sich also
entscheiden welches der beiden Visa Sie beantragen wollen. Dabei gibt
es in manchen Fällen gar keine Wahl was folgende Kurzbeschreibung der
Visa verdeutlicht ...
Working Holiday Maker Visa (WHM)
Dieser Visumstyp ist geschaffen worden um jungen Leuten die Möglichkeit
zu geben ein Jahr lang (maximal) Australien zu erkunden, dabei also
nach Gusto innerhalb des Landes zu reisen und dabei auch verschiedene
Jobs anzunehmen. Konkret darf man mit dem WHM 12 Monate im Land
bleiben und dabei soviele unterschiedliche Jobs wie möglich nach
Belieben annehmen. Einzige Bedingung: eine Tätigkeit darf beim
gleichen Arbeitgeber niemals länger als 6 Monate dauern.
Wichtig zudem: das WHM wird nur ein einziges Mal im Leben vergeben und
der Visa-Antragsteller darf maximal etwa 30 Jahre alt sein. Das WHM
ist völlig unkompliziert bei der australischen Botschaft zu
beantragen und wird im Regelfall problemlos gewährt.
Occupational Trainee Visa (OTV)
Hier entfällt die Sechs-Monats-Beschränkung, d.h. mit dem OTV kann
man auch z.B. 7 Monate beim selben Arbeitgeber arbeiten! Allerdings
sind dafür erhebliche Nachteile in Kauf zu nehmen. So muß zur
Beantragung des OTV ein komplizierter bürokratischer Prozeß in Gang
gesetzt werden, bei dem das australische Praktikumsunternehmen bei
lokalen Arbeitsbehörden Anträge stellen muß die
zustimmungspflichtig sind was sich hinziehen kann. Außerdem sind
einige (wenige) Unternehmen dazu nicht bereit da es eine umständliche,
lästige Angelegenheit ist.
Übrigens:
Die Tatsache daß Sie das WHM nur einmal im Leben erhalten braucht Sie
nicht zu beunruhigen, denn Sie können -natürlich- auch weiterhin
noch problemlos nach Australien einreisen, sei es als Tourist/in,
Geschäftsmann oder ggf. als Einwanderungswillige/r. Es besteht also
kein Anlaß zur Sorge dahingehend sich das WHM "aufsparen"
zu müssen.
Welches der beiden Visa soll/muß ich denn nun für mich beantragen -
welches ist "richtig" für mich?
Dazu folgende Gedanken:
- wenn Sie früher bereits
einmal das Working Holiday Maker-Visum beantragt und gewährt
bekamen so kommt für Sie ohnehin nur noch das Occupational
Trainee-Visum in Frage (weil das WHM nur einmal im Leben
vergeben wird)
- sofern das Praktikum länger
als 6 Monate beim selben Arbeitgeber dauern soll/muß so kommt
auch dann ausschließlich das Occupational Trainee Visa
in Frage (weil das WHM nur für Praktika bis zu einer Dauer von
maximal 6 Monaten je Arbeitgeber gültig ist)
- falls das WHM für Sie
beantragbar ist, so sollten Sie dies unbedingt (!) wahrnehmen und
nicht das OTV wählen weil letzteres nur durch einen
zeitraubenden, bürokratischen Prozeß bei dem zudem noch eine zusätzliche
australische Behörde eingeschaltet werden muß erlangt werden
kann
- wenn Ihr Praktikum nicht länger
als maximal 6 Monate dauern soll wäre es unnötig alle
Beteiligten mit der umständlichen Prozedur der Erlangung des OTV
zu belasten; in diesem Falle sollten Sie nach Möglichkeit stets
und immer das WHM wählen.
Übrigens:
Wenn Sie ein Occupational Trainee-Visum benötigen bitten wir
Sie Ihren Unterlagen nach Möglichkeit zusätzlich ein Schreiben Ihrer
Hochschule (in englischer Sprache!) beizulegen in dem diese bestätigt
daß es sich um ein Pflichtpraktikum handelt oder -alternativ- daß
man das Praktikum zumindest befürworte. Dies erleichtert i.d.R. das
Genehmigungsverfahren seitens der australischen Behörden.
Wichtiger Hinweis!
Die obigen Angaben sind ohne Gewähr, Irrtümer und/oder Änderungen
vorbehalten. Verbindliche Auskünfte über die Visumserteilung kann
ohnehin nur die australische Botschaft in Deutschland erteilen.
|