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Visa in Australien

Praktika in Australien - Australienpraktika


Wer ein Praktikum in Australien absolvieren will muß dafür ein geeignetes Visum beantragen. Konkret kommen zwei unterschiedliche Visumstypen in Frage:

  • das sogenannte "Working Holiday Maker Visa" (WHM) oder
  • das sogenannte "Occupational Trainee Visa" (OTV)

Sie müssen sich also entscheiden welches der beiden Visa Sie beantragen wollen. Dabei gibt es in manchen Fällen gar keine Wahl was folgende Kurzbeschreibung der Visa verdeutlicht ...


Working Holiday Maker Visa (WHM)

Dieser Visumstyp ist geschaffen worden um jungen Leuten die Möglichkeit zu geben ein Jahr lang (maximal) Australien zu erkunden, dabei also nach Gusto innerhalb des Landes zu reisen und dabei auch verschiedene Jobs anzunehmen. Konkret darf man mit dem WHM 12 Monate im Land bleiben und dabei soviele unterschiedliche Jobs wie möglich nach Belieben annehmen. Einzige Bedingung: eine Tätigkeit darf beim gleichen Arbeitgeber niemals länger als 6 Monate dauern. Wichtig zudem: das WHM wird nur ein einziges Mal im Leben vergeben und der Visa-Antragsteller darf maximal etwa 30 Jahre alt sein. Das WHM ist völlig unkompliziert bei der australischen Botschaft zu beantragen und wird im Regelfall problemlos gewährt.


Occupational Trainee Visa (OTV)

Hier entfällt die Sechs-Monats-Beschränkung, d.h. mit dem OTV kann man auch z.B. 7 Monate beim selben Arbeitgeber arbeiten! Allerdings sind dafür erhebliche Nachteile in Kauf zu nehmen. So muß zur Beantragung des OTV ein komplizierter bürokratischer Prozeß in Gang gesetzt werden, bei dem das australische Praktikumsunternehmen bei lokalen Arbeitsbehörden Anträge stellen muß die zustimmungspflichtig sind was sich hinziehen kann. Außerdem sind einige (wenige) Unternehmen dazu nicht bereit da es eine umständliche, lästige Angelegenheit ist.

Übrigens:
Die Tatsache daß Sie das WHM nur einmal im Leben erhalten braucht Sie nicht zu beunruhigen, denn Sie können -natürlich- auch weiterhin noch problemlos nach Australien einreisen, sei es als Tourist/in, Geschäftsmann oder ggf. als Einwanderungswillige/r. Es besteht also kein Anlaß zur Sorge dahingehend sich das WHM "aufsparen" zu müssen.


Welches der beiden Visa soll/muß ich denn nun für mich beantragen - welches ist "richtig" für mich?

Dazu folgende Gedanken:

  • wenn Sie früher bereits einmal das Working Holiday Maker-Visum beantragt und gewährt bekamen so kommt für Sie ohnehin nur noch das Occupational Trainee-Visum in Frage (weil das WHM nur einmal im Leben vergeben wird)
  • sofern das Praktikum länger als 6 Monate beim selben Arbeitgeber dauern soll/muß so kommt auch dann ausschließlich das Occupational Trainee Visa in Frage (weil das WHM nur für Praktika bis zu einer Dauer von maximal 6 Monaten je Arbeitgeber gültig ist)
  • falls das WHM für Sie beantragbar ist, so sollten Sie dies unbedingt (!) wahrnehmen und nicht das OTV wählen weil letzteres nur durch einen zeitraubenden, bürokratischen Prozeß bei dem zudem noch eine zusätzliche australische Behörde eingeschaltet werden muß erlangt werden kann
  • wenn Ihr Praktikum nicht länger als maximal 6 Monate dauern soll wäre es unnötig alle Beteiligten mit der umständlichen Prozedur der Erlangung des OTV zu belasten; in diesem Falle sollten Sie nach Möglichkeit stets und immer das WHM wählen.

Übrigens:
Wenn Sie ein Occupational Trainee-Visum benötigen bitten wir Sie Ihren Unterlagen nach Möglichkeit zusätzlich ein Schreiben Ihrer Hochschule (in englischer Sprache!) beizulegen in dem diese bestätigt daß es sich um ein Pflichtpraktikum handelt oder -alternativ- daß man das Praktikum zumindest befürworte. Dies erleichtert i.d.R. das Genehmigungsverfahren seitens der australischen Behörden. 


Wichtiger Hinweis!

Die obigen Angaben sind ohne Gewähr, Irrtümer und/oder Änderungen vorbehalten. Verbindliche Auskünfte über die Visumserteilung kann ohnehin nur die australische Botschaft in Deutschland erteilen. 

 




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