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Versicherungen -
Versicherungsschutz im Auslandspraktikum ...
Wer sich mit
dem Gedanken trägt, ein Praktikum im Ausland zu absolvieren, muß
auch seine Versicherungssituation klären. Keineswegs nämlich gilt
ein bestehender Versicherungsschutz so ohne weiteres auch im Ausland
bzw. während einer Arbeitsaufnahme. Die
Regelungen im Einzelfall sind dabei sehr unterschiedlich.
Ein erster Blick ins Kleingedruckte der eigenen
Versicherungsbedingungen zeigt meist bereits, daß im Ausland
allenfalls eingeschränkter Versicherungsschutz (wenn überhaupt)
besteht. Einige Versicherer beschränken den Schutz auch auf wenige
Wochen oder lediglich auf Urlaubsreisen; wer eine darüber
hinausgehende Zeit im Ausland ist bzw. durch ein Praktikum eine Arbeit
aufnimmt, riskiert
dann ohne Versicherungsschutz dazustehen.
Daher sollte die eigene Versicherungssituation während des
Auslandspraktikums bereits vor der Abreise geklärt werden. Prinzipiell stellt sich zu Beginn
dieser Prüfung die Frage, welche Risiken überhaupt abgesichert sein
sollten. Als wichtigste (neben weiteren) seien genannt:
- Absicherung gegen Unfälle
durch eine Unfallversicherung
- Absicherung gegen
Haftungsrisiken durch eine Haftpflichtversicherung
- Absicherung gegen Krankheit
durch eine Krankenversicherung
Unfallversicherung
Wichtig ist beim Abschluß der Unfallversicherung darauf zu achten, ob
sich der Versicherungsschutz auch auf Unfälle am Arbeitsplatz
erstreckt. Oft wird zwar der ausländische Arbeitgeber (freiwillig
oder aufgrund von zwingenden Rechtsvorschriften) den Praktikanten am
Arbeitsplatz bei seiner Unfallversicherung anmelden, doch darauf
sollte man nicht bauen, zumal eine Einsicht in die genauen
Versicherungsbedingungen fehlt.
Haftpflichtversicherung
Auch wer fahrlässig Schäden verursacht, ist dem Geschädigten zum
Schadensersatz verpflichtet. Diese Regelung gilt auch im Ausland, wo
die Gefahr, durch Unachtsamkeit oder Unkenntnis Schäden zu
verursachen naturgemäß noch höher ist als in der Heimat. Insofern
muß geprüft werden, ob eine Haftpflichtversicherung (auch) im
Ausland besteht oder ggf. eine neue abgeschlossen werden muß. Auch
hier ist wieder darauf zu achten, daß der Schutzumfang Haftpflichtfälle
am Arbeitsplatz mit einschließt (es gilt das oben zum Arbeitgeber
Gesagte wieder analog).
Krankenversicherung
Viele bestehende Krankenversicherungen umfassen einen Auslandsschutz.
Allerdings oft nur für wenige Wochen um so den Versicherungsschutz während
eines Urlaubs aufrecht zu erhalten. Da Praktika jedoch meist länger
dauern, muß geprüft werden, ob die Schutzdauer beim eigenen Vertrag
ausreicht. Einige Versicherer schließen zudem einen
Krankenversicherungsschutz während Auslandsaufenthalten zu
Arbeitszwecken aus. Die Versicherungsbedingungen müssen also genau
geprüft werden. Im Falle einer notwendigen Nach- bzw. Neuversicherung
macht die eigene Gesellschaft oft günstige Angebote. Ansonsten ist
eine Auslandskrankenversicherung nicht allzu teuer.
Bei den meisten dürfte eine Prüfung, ob ein ausreichender
und umfassender Versicherungsschutz für das Auslandspraktikum
besteht, negativ ausfallen. Glücklicherweise bieten inzwischen einige
Versicherer günstige monatsweise Komplett-Versicherungspakete
(Unfall-/Kranken-/Haftpflichversicherung für das Praktikum im
Ausland) an. Aber selbst hier wird der Arbeitsplatz oft nicht mit in
den Versicherungsschutz einbezogen! Eine genaue Lektüre der
Versicherungsbedingungen ist daher unerläßlich.
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