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FAQ - häufige Fragen zur Vermittlung von Praktika, Stellen bzw. einer Unterkunft

Praktika und Stellen (Jobs) weltweit

Liste häufig gestellter Fragen zur Vermittlung von Stellen im Ausland (FAQ) ...

1. Wer kann an Ihrer Vermittlung von festen Stellen im Ausland teilnehmen? zur Antwort ...

2. In welchen Branchen/Bereichen vermitteln Sie? zur Antwort ... 

3. Ich möchte nur in eine bestimmte Stadt/Region vermittelt werden - ist dies möglich? zur Antwort ...

4. Wie konkret ist ein Stellenangebot? zur Antwort ...

5. Was ist mit Einreise- und Visa-Angelegenheiten, falls diese notwendig werden - wird dies durch Sie organisiert? zur Antwort ...

6. Welche Gebühren berechnen Sie für Ihre Dienstleistung? zur Antwort ...

7. Wie ist der genaue Ablauf der Vermittlung? zur Antwort ...

8. Ich möchte mich jetzt zur Vermittlung eines Jobs im Ausland anmelden. Was muß ich dafür nun tun? zur Antwort ...


ab hier die Antworten ...

1. Wer kann an Ihrer Vermittlung von festen Stellen im Ausland teilnehmen? Unsere Vermittlung steht allen Interessierten offen, unabhängig von ihrem derzeitigen Status (Abiturient/Student/Absolvent/Berufstätiger/Arbeitssuchender). zurück zur Fragenliste ...

2. In welchen Branchen/Bereichen vermitteln Sie? Wir vermitteln offen, d.h. in alle Branchen und Bereiche. Wohin Sie vermittelt werden, bestimmen Sie selbst durch entsprechende Vorgaben, die Sie bei Auftragserteilung machen. zurück zur Fragenliste ...

3. Ich möchte nur in eine bestimmte Stadt/Region vermittelt werden - ist dies möglich? Wir raten dringend von einer Ortseinschränkung ab, da Ihre Vermittlungschancen durch eine Eingrenzung auf bestimmte Städte oder Regionen sinken. Bitte prüfen Sie also zunächst, ob Sie wirklich eine Ortsbeschränkung vornehmen möchten bzw. müssen.  zurück zur Fragenliste ...

4. Wie konkret ist ein Stellenangebot? Ein Stellenangebot, das wir Ihnen präsentieren, ist sehr konkret, da es eigens auf Ihre Person bezogen ist. Es handelt sich also nicht um allgemeine Stellenangebote, die wir lediglich weitergeben, sondern um ein Stellenangebot, das Ihnen eine Firma macht, nachdem sie sich aufgrund Ihrer Qualifikation anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen für Sie persönlich interessiert. zurück zur Fragenliste ...

5. Was ist mit Einreise- und Arbeitsgenehmigungen, sowie Visa-Angelegenheiten, falls diese notwendig werden - wird dies durch Sie organisiert? Nein. Abgesehen davon, daß wir gar keine Visa und/oder Einreise- bzw. Arbeitsgenehmigungen ausstellen dürfen, da dies ein hoheitlicher Akt eines Staates ist, legen wir dies bewußt in den Verantwortungsbereich des Auftraggebers bzw. des Vermittelten. Diese Angelegenheiten müssen also persönlich vom Auftraggeber ohne unser Zutun erledigt werden. Natürlich informieren wir die potentiellen Arbeitgeber darüber, daß mit der Einstellung eines Ausländers eventuell bürokratische Prozesse wie z.B. Einholung von Arbeitsgenehmigungen resultieren können, die konkrete Erledigung solcher Dinge obliegt jedoch alleine unseren Auftraggebern bzw. den Arbeitgebern, wobei wir jedoch auf Anfrage gerne mit Rat und Tat zur Seite stehen - allerdings unverbindlich, da wir nicht für eine Vielzahl von Länder und mögliche Kombinationen (je nach Ihrer Staatsbürgerschaft) die Bestimmungen im Sozial-, Arbeits-, Einreise-, Aufenthalts- und Visumsrecht verfolgen können. Bevor Sie uns mit der Vermittlung beauftragen, sollten Sie sich daher in Ihrem eigenen Interesse selbst informieren, ob und ggf. mit welchen bürokratischen Prozessen eine Arbeitsaufnahme im gewünschten Land verbunden ist. zurück zur Fragenliste ...

6. Welche Gebühren berechnen Sie für Ihre Dienstleistung? Wir berechnen im Erfolgsfall eine Vermittlungsgebühr. Falls wir Ihnen kein Stellenangebot präsentieren können, weil es uns nicht gelingt, während der Suchfrist ein passendes Unternehmen für Sie zu interessieren, so entstehen Ihnen keine Kosten. Die Gebühr im Falle der erfolgreichen Vermittlung beträgt ein Monatsgehalt in der Höhe, wie sie zwischen Ihnen und dem vermittelten Arbeitgeber ausgehandelt wird, maximal jedoch 2.000,- EUR (Endpreis inkl. Umsatzsteuer). Der Betrag fällt ausschließlich bei Zustandekommen eines Arbeitsvertrages zwischen Ihnen und einem Arbeitgeber an. zurück zur Fragenliste ...

7. Wie ist der genaue Ablauf der Vermittlung? Nach Eingang des Vermittlungsauftrages bestätigen wir zunächst den Erhalt, und nennen Ihnen Ihren persönlichen Ansprechpartner, der während der gesamten Suchphase Ihren Vermittlungsfall betreut und koordiniert. Danach beginnt unsere Suche nach einer passenden Stelle gemäß Ihren Vorgaben. Sobald ein geeignetes Unternehmen interessiert ist, kontaktieren wir Sie, und arrangieren ein Telefongespräch (falls Sie und/oder das Unternehmen dies wünscht, was i.d.R. der Fall ist). Sofern beiderseits Einigkeit über eine Einstellung herrscht, können Sie anschließend selbst mit dem Unternehmen den Arbeitsvertrag ebenso wie das Gehalt frei regeln. zurück zur Fragenliste ...

8. Ich möchte mich jetzt zur Vermittlung eines Jobs im Ausland anmelden. Was muß ich dafür nun tun? Bitte laden Sie auf dieser Seite die Anmeldeunterlagen (PDF) herunter, drucken Sie diese aus, und folgen den dortigen Hinweisen. zurück zur Fragenliste ...




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