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FAQ - häufige Fragen zur Vermittlung von Praktika, Stellen bzw. einer Unterkunft

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Häufige Fragen (FAQ) zur Praktikumsvermittlung

Im folgenden finden Sie unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unserer Praktikumsvermittlung. Sofern dennoch Fragen offen bleiben sollten, so wenden Sie sich jederzeit gerne direkt an uns.

1. An wen richtet sich Ihr Angebot der Vermittlung von Praktika und wer kann daran teilnehmen? zur Antwort ...

2. Sie unterscheiden zwischen zwei Vermittlungsvarianten, nämlich einmal der Vermittlung einer unter Chiffre ausgeschriebenen, konkreten Stelle („Vermittlungsvariante A“) und der Vermittlung nach individuellem Suchauftrag („Vermittlungsvariante B“) - was genau verbirgt sich dahinter, was sind die Unterschiede und für welche Variante sollte ich mich entscheiden? zur Antwort ...

3. Mir ist aufgefallen daß für manche Länder gar kein Praktikum nach Vermittlungsvariante A angeboten wird, für andere aber schon, oder aber für ein bestimmtes Land nur Praktika nach Vermittlungsvariante A. Wieso gibt es bei manchen Ländern nur die Vermittlungsvariante A bzw. B? zur Antwort ...

4. Warum gibt es für Vermittlungsvariante A und Vermittlungsvariante B jeweils getrennte bzw. unterschiedliche Mindestsuchfristen? zur Antwort ...

5. Angenommen mir gefallen mehrere Praktika der Vermittlungsvariante A oder mehrere Länder weil ich keine klare Vorliebe für ein bestimmtes Land habe - kann ich mich dann, um die Vermittlungswahrscheinlichkeit zu maximieren, parallel bewerben und falls ja: muß ich die Vermittlungsgebühr dann nur einmal oder mehrmals bezahlen? zur Antwort ...

6. Vermitteln Sie auch Praktika in Ländern, die nicht auf Ihrer Website aufgeführt sind? zur Antwort ...

7. Sie sagen die Vermittlungsgebühr werde "nur im Erfolgsfalle" fällig. Was verstehen Sie darunter, und wann tritt dieser Fall ein? zur Antwort ...

8. Kann ich sicher sein, nur ein passendes Praktikum nach meinen Wünschen vermittelt zu bekommen? zur Antwort ...

9. Was kostet mich die Vermittlung eines Praktikumsplatzes durch Sie? zur Antwort ...

10. Entsteht die Vermittlungsgebühr auch, wenn Sie kein passendes Praktikum für mich finden, Ihre Suche also erfolglos bleibt? zur Antwort ...

11. Sind die Praktika bezahlt oder unbezahlt? zur Antwort ...

12. Kann ich zur Bedingung machen, daß ich nur ein bezahltes Praktikum will, weil ich mir sonst den Auslandsaufenthalt nicht leisten kann? zur Antwort ...

13. Wie hoch ist die Chance, ein bezahltes Praktikum zu bekommen? zur Antwort ...

14. Bieten Sie die Teilnahme an Förderprogrammen an, um so den Auslandsaufenthalt finanziert zu bekommen? zur Antwort ...

15. Muß ich ein Praktikum, das Sie mir vermitteln, annehmen, oder kann ich es auch ablehnen, z.B. wenn es nicht meinen Vorstellungen entspricht? zur Antwort ...

16. Wie lange dauert es nach meiner Bewerbung bis ich eine Zu- oder Absage erhalte bzw. wie lange brauchen Sie zeitlichen Vorlauf? zur Antwort ...

17. Kann ich auch wünschen, daß ich nur in einer bestimmten Stadt (z.B. Paris) oder Region (z.B. Kalifornien) ein Praktikum haben möchte? zur Antwort ...

18. Bekomme ich von Ihnen auch ein Visum? zur Antwort ...

19. Angenommen ich will zusammen mit einer zweiten Person gemeinsam ins Ausland gehen (also zeitgleich in derselben Stadt ein Praktikum machen). Ist es möglich dies zu berücksichtigen? zur Antwort ...

20. Mein Name ist X, ich habe die Ausbildung/das Studium Y und interessiere mich für ein Praktikum im Bereich Z. Wie hoch sind meine Vermittlungschancen? zur Antwort ...

21. Wie gut müssen meine Sprachkenntnisse sein, und muß ich diese nachweisen, z.B. durch Sprachzertifikate? zur Antwort ...

22. Ich habe auf Ihrer Seite ein Praktikum der „Vermittlungsvariante A“ gesehen das mich interessiert. Ist diese Stelle noch aktuell? zur Antwort ...

23. Ich habe auf Ihrer Seite ein Praktikum der „Vermittlungsvariante A“ gesehen das mich interessiert. Kann ich dieses Praktikum im Zeitraum X bis Y absolvieren? zur Antwort ...

24. Muß ich bei Ihnen parallel auch einen Sprachkurs oder eine sonstige Leistung buchen - oder kann ich Sie ausschließlich mit der Vermittlung eines Praktikums beauftragen? zur Antwort ...

25. Kann ich Referenzen (Praktikumsberichte) von ehemaligen Praktikanten, die Sie vermittelt haben, einsehen? zur Antwort ...

26. Ich möchte gerne Ihre Dienstleistung in Anspruch nehmen und Sie mit der Vermittlung eines Praktikums beauftragen - was muß ich dazu tun bzw. was sind die nächsten Schritte? zur Antwort ...


Antworten ab hier ...

1. An wen richtet sich Ihr Angebot der Vermittlung von Praktika und wer kann daran teilnehmen? Wir vermitteln Abiturienten, Studierende aller Fachrichtungen, Absolventen, aber auch Bewerber mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung. ... zurück zur Fragenliste

2. Sie unterscheiden zwischen zwei Vermittlungsvarianten, nämlich einmal der Vermittlung einer unter Chiffre ausgeschriebenen, konkreten Stelle („Vermittlungsvariante A“) und der Vermittlung nach individuellem Suchauftrag („Vermittlungsvariante B“) - was genau verbirgt sich dahinter, was sind die Unterschiede und für welche Variante sollte ich mich entscheiden? Eine Bewerbung nach „Vermittlungsvariante A“ bedeutet, daß Sie sich auf ein auf unserer Website unter einer Chiffre-Kennziffer ausgeschriebenes, also momentan zu vergebendes, konkretes Praktikum bewerben. Es gibt also dabei bereits ein konkretes Unternehmen, das ein Praktikum vergibt und auf auf das Sie sich damit bewerben. Bei „Vermittlungsvariante B“ hingegen machen Sie uns Vorgaben hinsichtlich Wunschtätigkeit (Praktikumsinhalte) und Wunschbranche(n) wobei wir anschließend unsere Suche darauf ausrichten. Es existiert also bei dieser Variante kein bestimmtes Unternehmen das Praktika ausschreibt, sondern wir organisieren eigens für Sie ein passendes Unternehmen bzw. Praktikum erst noch. Kommen wir nun zur Frage für welche Variante Sie sich bei einer Bewerbung entscheiden sollten ... Zuerst müssen Sie sehen ob überhaupt momentan ausgeschriebene Praktika passen, und zwar einerseits zu Ihren Interessen und andererseits zu Ihrer Qualifikation. Es hat also keinen Sinn, sich auf Praktika nach „Vermittlungsvariante A“ zu bewerben wenn das jeweilige Praktikum eigentlich nicht wirklich interessant für Sie  erscheint oder Ihre Qualifikation dazu nicht paßt. Daher gilt: wenn überhaupt kein derzeit ausgeschriebenes Praktikum nach Variante A geeignet ist, können Sie sich sowieso nur nach Variante B bewerben; dann ist die Vorgehensweise also klar. Übrigens können Sie auch kombinieren, d.h. wenn ein Praktika nach Variante A passend erscheint, sich darauf bewerben und dies noch mit einem Vermittlungsauftrag nach Variante B ergänzen. So maximieren Sie die Vermittlungschancen! Sobald Sie sich unsere Anmeldeunterlagen (die Sie als PDF herunterladen können) ansehen, wird dies alles klar. ... zurück zur Fragenliste

3. Mir ist aufgefallen daß für manche Länder gar kein Praktikum nach Vermittlungsvariante A angeboten wird, für andere aber schon, oder aber für ein bestimmtes Land nur Praktika nach Vermittlungsvariante A. Wieso gibt es bei manchen Ländern nur die Vermittlungsvariante A bzw. B? Das Angebot an Stellen nach Variante A ist nicht starr, sondern ständigen Schwankungen und Änderungen unterworfen. Im Zeitablauf kommt es dazu, daß wir neue Praktika anbieten oder welche wegfallen (z.B. weil ein Unternehmen bis auf weiteres gar keine Praktika mehr vergibt). Es kann daher vorkommen, daß wir für manche Länder zeitweise gar kein Praktikum nach Variante A im Angebot haben (dann bewerben Sie sich für dieses Land bitte nach Variante B) oder umgekehrt. ... zurück zur Fragenliste

4. Warum gibt es für Vermittlungsvariante A und Vermittlungsvariante B jeweils getrennte bzw. unterschiedlich lange Mindestsuchfristen? Wenn Sie sich für ein Praktikum nach Vermittlungsvariante A bewerben, können wir sofort nach Ihrer Bewerbung direkt auf das dahinterstehende Unternehmen zugehen und Ihre Bewerbung dort zur Entscheidungsfindung vorlegen. Eine Zu- oder Absage erhält man daher bei Vermittlungsvariante A recht kurzfristig. Bei Vermittlungsvariante B hingegen müssen wir nach Ihren individuellen Vorgaben ein passendes Praktikum erst noch finden. Dazu gehört es, geeignete Unternehmen mit denen wir bereits zusammenarbeiteten (aber auch darüber hinaus, sprich: gänzlich neue, die in Frage kommen) auszuwählen, mit diesen Verhandlungen zu führen und zunächst i.d.R. eine große Zahl von Absagen zu erhalten bis wir schließlich fündig werden. Dies dauert normalerweise deutlich länger als bei Vermittlungsvariante A bei der wir ja recht schnell eine Entscheidung haben. Dadurch erklären sich die unterschiedlichen Mindestsuchfristen. Wir möchten damit letztlich denjenigen die unter Zeitdruck stehen und maximal vier Wochen auf eine Zu- oder Absage warten können (vier Wochen beträgt die Mindestsuchfrist bei Variante A) die Gelegenheit geben, sich trotzdem (dann nur auf Praktika nach Variante A) zu bewerben. Wenn Sie mehr Zeit mitbringen können sollten Sie uns daher auch (d.h. kombiniert, also parallel) oder nur (falls kein Praktikum nach Variante A paßt) mit Vermittlungsvariante B beauftragen. ... zurück zur Fragenliste

5. Angenommen mir gefallen mehrere Praktika der Vermittlungsvariante A oder mehrere Länder weil ich keine klare Vorliebe für ein bestimmtes Land habe - kann ich mich dann, um die Vermittlungswahrscheinlichkeit zu maximieren, parallel bewerben und falls ja: muß ich die Vermittlungsgebühr dann nur einmal oder mehrmals bezahlen? Sie können sich parallel für mehrere Praktika bewerben um so die Vermittlungswahrscheinlichkeit zu steigern. Natürlich müssen Sie auch dann nur eine Vermittlungsgebühr entrichten, da wir die weitere Suche stoppen sofern ein Praktikum nach Ihren Vorgaben für Sie gesichert werden konnte. Es fällt also maximal eine Vermittlungsgebühr an. ... zurück zur Fragenliste

6. Vermitteln Sie Praktika auch in Ländern die nicht auf Ihrer Website aufgeführt sind? Nein, wir vermitteln bis auf weiteres ausschließlich in diejenigen Länder die momentan auf dieser Website aufgeführt sind. ... zurück zur Fragenliste

7. Sie sagen die Vermittlungsgebühr werde "nur im Erfolgsfall" fällig. Was verstehen Sie darunter und wann tritt dieser Fall ein? Der Erfolgsfall tritt ein wenn wir ein Praktikum nach Ihren Vorgaben und Wünschen hinsichtlich Wunschland, -tätigkeit, -branche und -zeitraum bei einem geeigneten Unternehmen organisiert haben und das Unternehmen uns gegenüber das Praktikum zur Absicherung aller Beteiligten schriftlich zusichert. Die Vermittlungsgebühr wird also erst fällig, wenn das Praktikum endgültig und verbindlich (nach Ihren zuvor festgelegten Vorgaben) organisiert wurde. ... zurück zur Fragenliste

8. Kann ich sicher sein, nur ein passendes Praktikum nach meinen Wünschen vermittelt zu bekommen? Ja, denn wir richten uns nach Ihren Vorgaben und Wünschen hinsichtlich Wunschtätigkeit, -branche und –zeitraum, die Sie selbst im "Auskunftsbogen" (Bestandteil der Anmeldeunterlagen die Sie auf unserer Website herunterladen können) angeben. Daran sind wir auch vertraglich gebunden (sprich: die Vermittlungsgebühr wird nur fällig, wenn das Praktikum Ihren Vorgaben entspricht). Wenn Sie sich auf ein Praktikum nach Vermittlungsvariante A bewerben so entspricht es tatsächlich dem der Stellenbeschreibung. Bewerben Sie sich nach Vemittlungsvariante B so sind Ihre eigenen Angaben im "Auskunftsbogen" verbindlich für uns und bilden die Richtschnur unserer Praktikumssuche. Ist dann ein Unternehmen bereit Ihnen ein Praktikum zu gewähren so vergleichen wir dieses Praktikumsangebot noch einmal sorgfältig mit Ihren Angaben und achten darauf, daß diese auch schriftlich fixiert werden (das Unternehmen sagt auch die Wunschtätigkeit schriftlich zu!). Erst nach dieser Qualitätskontrolle und Absicherung geben wir das Praktikum als erfolgreich vermittelt frei und informieren Sie über die Zusage. Wir vermitteln insofern nur passende Praktika gemäß den Wünschen und Vorgaben unserer Kunden. ... zurück zur Fragenliste

9. Was kostet mich die Vermittlung eines Praktikumsplatzes durch Sie? Eine pauschale Antwort darauf gibt es nicht da die Vermittlungsgebühren in gewissem Umfang schwanken, z.B. je nachdem ob das Praktikum bezahlt oder unbezahlt ist, nach Vermittlungsvariante, Land und ggf. weiteren Kriterien. Die genaue Höhe der Vermittlungsgebühren erfahren Sie bei einem Praktikum nach Vermittlungsvariante A direkt bei der Stellenbeschreibung (dort steht eine Angabe zur Vermittlungsgebühr speziell für das betreffende Praktikum) und für den Fall einer Vermittlung nach Vermittlungsvariante B auf dem Website-Bereich zu dem jeweiligen Land. Gerne geben wir Ihnen jedoch bereits an dieser Stelle eine Übersicht  über die Basisgebühren bei Vermittlungsvariante B: (maßgeblich sind immer die Angaben in § 5 des Vermittlungsauftrages, siehe auch dort):

Vermittlungsgebühren bei Vermittlungsvariante B
(für Variante A: siehe Stellenbeschreibung)
- alle Preise inkl. Umsatzsteuer -

Länder Vermittlungsgebühren
Argentinien, Belgien, China, Deutschland, Frankreich, Italien, Mexiko, Spanien
jeweils EUR 495,-*
Australien, Großbritannien, Irland, Kanada, USA
 jeweils EUR 595,-*

*Falls das Praktikum vergütet sein sollte, tritt zu dieser Gebühr einmalig eine 15%ige Beteiligung an der zugesagten Gesamtvergütung hinzu.

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10. Entsteht die Vermittlungsgebühr auch, wenn Sie kein passendes Praktikum für mich finden, Ihre Suche also erfolglos bleibt? Nein. Unsere Vermittlungsgebühr fällt nur an, wenn wir innerhalb der von Ihnen vorgegebenen Suchfrist ein Praktikum nach Ihren Vorgaben organisieren können. Gelingt uns dies nicht, so berechnen wir die Vermittlungsgebühr nicht. ... zurück zur Fragenliste

11. Sind die Praktika bezahlt oder unbezahlt? Sowohl als auch. Wenn Sie sich die derzeit ausgeschriebenen Praktika nach Vermittlungsvariante A ansehen, so werden Sie bei manchen Stellenbeschreibungen feststellen, daß sie bezahlt sind oder der Praktikumsbetrieb sonstige Vorteile gewährt (z.B. kostenlose Unterkunft o.ä.). Sollte bei der betreffenden Stellenbeschreibung kein Hinweis auf eine Bezahlung stehen oder gar der Vermerk „unvergütet“, so können Sie davon ausgehen, daß dieses Praktikum nicht vergütet wird. Bei Vermittlungsvariante B hingegen ist eine Vorhersage nicht möglich, weil wir ja in Ihrem Auftrag ein passendes Unternehmen bzw. Praktikum erst suchen, und vorab nicht wissen, ob der gefundene Praktikumsbetrieb Praktika vergütet (wobei wir natürlich immer versuchen im Interesse unserer Auftraggeber eine Vergütung des Praktikums zu erreichen). Manchmal stellen Unternehmen auch in Aussicht dem Praktikanten je nach Leistung am Ende des Praktikums einen Einmalbetrag auszuzahlen. Dies wird aber von den Unternehmen oft erst vor Ort entschieden, und kann von uns nicht garantiert werden. ... zurück zur Fragenliste

12. Kann ich zur Bedingung machen, daß ich nur ein bezahltes Praktikum will weil ich mir sonst den Auslandsaufenthalt nicht leisten kann? Wenn Sie sich auf ein Praktikum der Vermittlungsvariante A bewerben bei dem in der Stellenbeschreibung eine Vergütung angekündigt wird, so erübrigt sich die Frage (weil dann ja für dieses Praktikum eine Vergütung gesichert ist), ansonsten (für Vermittlungsvariange B) gilt leider: nein. Wir versuchen bei Vermittlungsvariante B zwar immer im Interesse unserer Auftraggeber eine Vergütung des Praktikums bei den Unternehmen zu erreichen, können dies aber leider weder garantieren noch zur Bedingung eines Vermittlungsauftrages machen. Wenn Sie bei einem unbezahlten Praktikum Schwierigkeiten mit der Finanzierung hätten, so gibt es dennoch Möglichkeiten wie z.B. eine kürzere Praktikumsdauer (acht Wochen aus eigener Tasche in einem fremden Land zu bezahlen ist einfacher als acht Monate), ein Land wählen in dem die Lebenshaltungskosten nicht so hoch sind (beispielsweise das vergleichsweise günstige China dem eher teuren Großbritannien vorziehen), ein Land wählen bei dem die Anreisekosten gering sind (bedenken Sie die Kosten beispielsweise einer Anreise nach Australien verglichen mit denen zu einem Praktikum in Spanien) oder neben dem Praktikum noch anderweitig (auf Stundenbasis am Abend oder Wochenende) jobben um sich etwas hinzuzuverdienen. ... zurück zur Fragenliste

13. Wie hoch ist die Chance, ein bezahltes Praktikum zu bekommen? Wenn Sie sich auf eine derzeit ausgeschriebene Stelle nach Vermittlungsvariante A bewerben, bei der eine Vergütung des Praktikums angekündigt wird, können Sie davon ausgehen, denn wir lassen uns die versprochene Vergütung im Zusagefall nochmal schriftlich vom Unternehmen bestätigen. Bei Vermittlungsvariante B ist die Chance nicht so hoch und kann zudem nicht vorhergesagt werden (manche Unternehmen zahlen eine Vergütung, andere nicht). Natürlich versuchen wir immer im Interesse unserer Auftraggeber eine Vergütung des Praktikums zu erreichen. ... zurück zur Fragenliste

14. Bieten Sie die Teilnahme an Förderprogrammen an um so den Auslandsaufenthalt finanziert zu bekommen? Wir selbst sind kein Förderprogramm-Anbieter, aber es steht Ihnen natürlich frei sich jederzeit Finanzierungsquellen wie Stipendien, Zuschüsse oder sonstige Beihilfen zu sichern. Bitte wenden Sie sich dazu direkt an die Anbieter solcher Förderprogramme. Falls Sie Student sind, gibt Ihnen das lokale Akademische Auslandsamt/“International Office“ i.d.R. gerne Auskunft über aktuelle Fördermöglichkeiten... zurück zur Fragenliste

15. Muß ich ein Praktikum das Sie mir vermitteln annehmen oder kann ich es auch ablehnen z.B. wenn es nicht meinen Vorstellungen entspricht? Zunächst einmal ist darauf zu sagen, daß bei der Vermittlungsvariante B Sie ja derjenige sind, der vorab Vorgaben hinsichtlich des Wunschpraktikums (Wunschland, Wunschtätigkeit, Wunschbranche und -zeitraum) macht. Darauf richten wir dann unsere Suche aus und sind auch vertraglich daran gebunden. Insofern kann es in der Praxis nicht vorkommen, daß ein Praktikum "Vorstellungen" nicht entspricht, da wir schließlich nicht irgendein Praktikum vermitteln, sondern eines das Sie vorab klar bestimmt haben (denn Sie legen ja diese "Vorstellungen" bei Auftragserteilung vorab selbst verbindlich fest!). Bei Vermittlungsvariante A ist es ähnlich: anhand der Stellenbeschreibung sehen Sie vorab, worauf Sie sich bewerben, und wir vermitteln natürlich nur das zugehörige Praktikum. Wie also könnte das Praktikum nicht den Vorstellungen entsprechen? Auch können Sie vermittelte Praktika nicht einfach "ablehnen" weil unsere Vermittlungsgebühr fairerweise erfolgsabhängig entsteht. Bei einer "Ablehnung" bzw. „Nicht-Annahme“ würde dies bedeuten, daß wir im Extremfall wochenlang unter hohem Arbeitsaufwand und auch Auslagen Ihr individuelles Wunschpraktikum eigens für Sie gemäß Ihrem Auftrag suchten und schließlich auch erfolgreich organisieren konnten - Sie aber anschließend das Praktikum "ablehnen" bzw. „nicht annehmen“ und wir somit umsonst gesucht hätten! Leider können wir wie andere Unternehmen auch nicht kostenlos für unsere Kunden arbeiten. Hinzu kommt, daß wir in einem solchen Ablehnungsfall das Praktikum auch nicht einfach anderweitig "verwerten" und es z.B. einem anderen Bewerber vermitteln könnten, weil das betreffende Unternehmen sich ja zuvor speziell für Sie entschieden hat und ein individuell vermitteltes Praktikum keine herkömmliche, standardisierte Ware wie etwa ein T-Shirt oder ein Blumentopf ist, die man "anbieten", und dann bei Nichtgefallen einfach zurück ins Regal stellen kann, bis der nächste Käufer kommt. Im übrigen muß stets die erhebliche Arbeit gesehen werden, die auf unserer Seite anfällt, um für Sie Ihr Wunschpraktikum zu organisieren. Die Vermittlungsgebühr fällt also für die Arbeit an, die wir im Vorfeld hatten, um ein Praktikum überhaupt zu organisieren! Hinzu kommt, daß sich der betreffende Praktikumsbetrieb vor einer etwaigen Zusage mit Ihrer Bewerbung befassen mußte und darüber intern beraten hat - was auch auf Seiten des Unternehmens zu Arbeit führt. Regelmäßige Absagen bei Unternehmen, mit denen wir zusammenarbeiten, würde daher dort zu Verärgerungen führen, weil man sich umsonst mit einer Bewerbung beschäftigt hätte.  ... zurück zur Fragenliste

16. Wie lange dauert es nach meiner Bewerbung bis ich eine Zu- oder Absage erhalte bzw. wie lange brauchen Sie zeitlichen Vorlauf? Es gibt darauf keine pauschale Antwort da jeder Vermittlungsfall individuelle Unterschiede aufweist und es nie exakt vorhersagbar ist wann ein passendes Unternehmen zusagt. Grundsätzlich müssen Sie uns die Mindestsuchfristen gewähren. Diese liegen je nach Vermittlungsvariante und Land i.d.R. zwischen vier bis acht Wochen (wobei natürlich nicht ausgeschlossen ist, daß bereits vor Ablauf dieser Zeit eine Zusage organisiert werden kann). Zwar besteht bereits bei Gewährung der Mindestsuchfrist eine sehr hohe Vermittlungswahrscheinlichkeit, jedoch macht natürlich jede zusätzliche Suchwoche, die Sie uns gewähren die Plazierung (noch) wahrscheinlicher. Als Faustregel gilt daher: je früher Sie den Vermittlungsauftrag einreichen desto besser. Wenn Sie unter Zeitdruck stehen sollten Sie eine Vermittlung (nur) nach Vermittlungsvariante A erwägen, da dabei die Mindestsuchfrist i.d.R. nur vier Wochen beträgt. Wenn es eine Zusage gibt informieren wir Sie natürlich sofort und warten nicht bis zum Ende der Suchfrist. Im Idealfall kann es (vor allem bei Variante A) bereits innerhalb von eins, zwei Wochen eine Zusage geben; ansonsten ist bei Variante B mit einigen Wochen zu rechnen (je nach Schwierigkeitsgrad und den Einzelumständen des Vermittlungsfalles auch kürzer, im Einzelfall aber auch länger). Wenn bei Ihnen besondere Umstände vorliegen, z.B. aufgrund hohem Zeitdruck, dann sprechen Sie direkt mit uns - wir können i.d.R. auch bei widrigen Bedingungen und Zeitknappheit helfen. ... zurück zur Fragenliste

17. Kann ich auch wünschen daß ich nur in einer bestimmten Stadt (z.B. Paris) oder Region (z.B. Kalifornien) ein Praktikum haben möchte? Wenn Sie sich für ein Praktikum der Vermittlungsvariante A bewerben, so ist der Praktikumsort oder zumindest die Region dort angegeben. Eine Ortsbeschränkung bei einer Suche nach Vermittlungsvariante B bedeutet immer eine erhebliche Einschränkung der Suchmöglichkeiten und damit eine spürbare Verringerung der Plazierungschancen, weshalb wir davon abraten! Es ist natürlich verständlich, daß mancher seine Lieblingsstadt wünscht, aber letztlich sollte ein Praktikum nicht mit den Kriterien eines Urlaubs gesehen werden und die Wahrscheinlichkeit, ein gut passendes Praktikum zu finden, im Vordergrund stehen. Übrigens vermitteln wir im Regelfall sowieso nur in größere Städte alleine schon deshalb weil sich dort die Wirtschaft (und damit Praktikumsmöglichkeiten) konzentriert (falls Sie dahingehend Bedenken haben sollten). Sofern eine Ortsbeschränkung unumgänglich ist und unbedingt sein muß (z.B. weil Sie Verwandtschaft in der Wunschstadt haben bei der Sie kostenfrei wohnen könnten) so können wir dies ausnahmsweise auf Antrag berücksichtigen (wenn Sie die etwas geringeren Vermittlungschancen in Kauf nehmen). Da unsere Arbeit durch eine Ortsbeschränkung jedoch eingeschränkt und erschwert wird und unsere Vermittlungsgebühr an den Erfolgsfall geknüpft ist, steigt bei einer Ortsbeschränkung sowohl unser Arbeitsaufwand als auch das Risiko letztlich aufgrund der Ortsbeschränkung umsonst zu suchen. Um dies auszugleichen, berechnen wir bei einem Vermittlungsauftrag mit Ortsbeschränkung einen Aufschlag auf die Vermittlungsgebühr, der nur im Erfolgsfall fällig wird. Bitte nehmen Sie (falls eine Ortsbeschränkung unumgänglich für Sie sein sollte) für weitere Details direkt Kontakt zu uns auf. ... zurück zur Fragenliste

18. Bekomme ich von Ihnen auch ein Visum? Nein, denn wir selbst können als Agentur gar keine Visa "anbieten" oder "vermitteln". Die Visumsvergabe ist stets ein hoheitlicher Akt eines Staates, den nur die dazu autorisierten Behörden, also i.d.R. die Botschaften des jeweiligen Landes, vornehmen dürfen. In manchen Fällen wirken wir jedoch indirekt bei der Visumserteilung mit, z.B. indem wir darauf achten, daß das vermittelte Praktikumsunternehmen einen Visumsantrag stellt, ein notwendiges Dokument unterzeichnet oder in ähnlicher Weise. Gerne geben wir unseren Kunden auch allgemeine Tips und Hinweise zur Visumsbeantragung. Für spezielle Fragen zur Visumserteilung wenden Sie sich jedoch bitte direkt an die zuständige Botschaft. ... zurück zur Fragenliste

19. Angenommen ich will zusammen mit einer zweiten Person gemeinsam ins Ausland gehen (also zeitgleich in derselben Stadt ein Praktikum machen). Ist es möglich, dies zu berücksichtigen? Ja. Wenn Sie sich zusammen mit einer anderen Person bewerben und dies wünschen können wir bei der Vermittlung berücksichtigen, daß, sollten beide vermittelt werden, beide nur in dieselbe Stadt vermittelt werden. Allerdings gibt es dabei einige Besonderheiten zu beachten weshalb wir Sie um direkte telefonische Kontaktaufnahme bitten um die weitere Vorgehensweise abzustimmen. ... zurück zur Fragenliste

20. Mein Name ist X, ich habe die Ausbildung/das Studium Y absolviert und interessiere mich für ein Praktikum im Bereich Z. Wie hoch sind meine Vermittlungschancen? Eine allgemeine Frage nach den "Chancen" auf eine Vermittlung ist schwer pauschal zu beantworten. Grundsätzlich beinflussen folgende Faktoren die Vermittlungschancen: die von Ihnen gewünschte Praktikumsdauer (zu kurz ist nicht förderlich, denn welches Unternehmen möchte schon gerne einen Praktikanten der kurz nach dem Anlernen bereits wieder weggeht?), Grad der Eingrenzung auf bestimmte Tätigkeiten und Branchen (je weniger Vorgaben bzw. Einschränkungen Sie uns bei einer Vermittlung nach Vermittlungsvariante B hinsichtlich Wunschtätigkeit und -branche geben, desto höher ist die Vermittlungswahrscheinlichkeit, weil wir dann breiter suchen können), gewährte Suchfrist (jeder uns zusätzlich von Ihnen gewährte Tag erhöht die Wahrscheinlichkeit weiter). Ganz allgemein gesprochen sind die Vermittlungschancen sehr hoch und es ist eher die Ausnahme, daß wir im Einzelfall jemanden nicht vermitteln können. Sie können daher grundsätzlich von einer Vermittlung ausgehen. ... zurück zur Fragenliste

21. Wie gut müssen meine Sprachkenntnisse sein und muß ich diese nachweisen, z.B. durch Sprachzertifikate? Auch hier gilt es wieder die Vermittlungsvarianten A und B zu unterscheiden. Bei Vermittlungsvariante A finden Sie eine Angabe zu den erforderlichen Sprachkenntnissen jeweils bei der entsprechenden Stellenbeschreibung (bitte also dort schauen). Es kann dabei übrigens durchaus sein, daß ein Unternehmen gar keine Sprachkenntnisse der Landessprache fordert (ein Beispiel: es könnte sein, daß es einem international ausgerichteten Unternehmen im spanischen Barcelona genügt, wenn der Praktikant Deutsch und Englisch kann, Spanischkenntnisse also gar nicht erforderlich sind). Bei Vermittlungsvariante B hingegen gilt folgende Faustregel: Ihre Sprachkenntnisse der jeweiligen Landessprache sollten so gut sein, daß eine Kommunikation am Arbeitsplatz mit Ihren Kollegen möglich ist (Ausnahme: China und Japan, hier genügen gute Englischkenntnisse). Uns gegenüber müssen Sie keine Sprachkenntnisse nachweisen. Wir vertrauen Ihren Angaben, die Sie in den Anmeldeunterlagen machen. Allerdings sollten Sie hier ehrlich sein: wenn Sie dort z.B. angeben, über "perfekte, ständig gepflegte Englischkenntnisse" zu verfügen, sich dann aber herausstellt daß dies vollkommen unzutreffend ist und sie die Sprache lediglich auf Anfängerniveau beherrschen so schaden Sie sich damit nur selbst (und gefährden sogar das Praktikum). ... zurück zur Fragenliste

22. Ich habe auf Ihrer Seite ein Praktikum der Vermittlungsvariante A gesehen das mich interessiert. Ist diese Stelle noch aktuell? Ja, denn wir nehmen Stellen vom Netz, sofern sie zeitweise oder überhaupt nicht mehr zu vergeben sind. Wenn Sie eine Stelle auf unserer Website finden, so können Sie davon ausgehen, daß diese noch zur Vermittlung angeboten wird und eine Plazierung mit hoher Wahrscheinlichkeit möglich ist. Wir können jedoch an dieser Stelle noch keine definitiven Zusagen geben, weil wir a) Ihre Unterlagen noch nicht haben und b) ja nicht wir als Agentur die endgültige Einstellungsentscheidung treffen, sondern immer das dahinterstehende Unternehmen. Um zu erfahren, ob das betreffende Praktikum Ihnen vermittelt werden kann, müssen wir daher Ihre Bewerbung vorliegen haben, um sie anschließend dem Unternehmen zur Entscheidung vorzulegen. ... zurück zur Fragenliste

23. Ich habe auf Ihrer Seite ein Praktikum der Vermittlungsvariante A gesehen das mich interessiert. Kann ich dieses Praktikum im Zeitraum X bis Y absolvieren? Um zu erfahren ob das betreffende Praktikum Ihnen für diesen Wunschzeitraum vermittelt werden kann, müssen wir zunächst Ihre Bewerbung vorliegen haben, um anschließend das Unternehmen zu befragen, ob der gewünschte Zeitraum in Ordnung geht (natürlich plazieren wir Sie nur im Wunschzeitraum). Bedenken Sie bitte, daß nicht wir als vermittelnde Agentur aus dem Stand heraus sagen können, ob der genannte Zeitraum in Ordnung ginge, sondern dazu stets mit dem Unternehmen Rücksprache gehalten werden muß. ... zurück zur Fragenliste

24. Muß ich bei Ihnen parallel auch einen Sprachkurs oder eine sonstige Leistung buchen oder kann ich Sie ausschließlich mit der Vermittlung eines Praktikums beauftragen? Da wir eine reine Personalvermittlung sind, ist es weder möglich noch nötig parallel einen Sprachkurs bei uns zu buchen. Wozu auch, wenn Sie sich letztlich (nur) für ein Praktikum interessieren? Es bleibt Ihnen natürlich unbenommen, sich von uns das Praktikum vermitteln zu lassen, und anderweitig einen Sprachkurs zu absolvieren. Es ist übrigens auch keineswegs Voraussetzung einer Praktikumsvermittlung durch uns, daß Sie einen Sprachkurs belegen oder nachweisen. ... zurück zur Fragenliste

25. Kann ich Referenzen (Praktikumsberichte) von ehemaligen Praktikanten, die Sie vermittelt haben, einsehen? Ja, wir haben einige zusammengestellt, und zwar hier. ... zurück zur Fragenliste

26. Ich möchte gerne Ihre Dienstleistung in Anspruch nehmen und Sie mit der Vermittlung eines Praktikums beauftragen - was muß ich dazu tun bzw. was sind die nächsten Schritte? Bitte schauen Sie sich auf dieser Website unter dem Hauptmenüpunkt "Praktika" um und folgen den dortigen Hinweisen. Ihnen werden im Verlauf PDF-Dokumente (je nach Vermittlungsvariante) zum Herunterladen angeboten. Dort sind alle Informationen und Anmeldeunterlagen vereint. Bitte laden Sie sich die entsprechenden PDFs herunter und drucken sie anschließend aus. Alles weitere erklärt sich nach Durchsicht dann von selbst. Sollten Sie weitere Fragen haben die auch nach Lektüre dieser FAQ bestehen bleiben so wenden Sie sich jederzeit gerne direkt (per Telefon oder E-Mail) an uns. ... zurück zur Fragenliste




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