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FAQ - häufige Fragen zur Vermittlung von Praktika bzw. Auslandspraktika

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Häufige Fragen (FAQ) zur Vermittlung von Praktika im Ausland (Auslandspraktika) 

Wichtiger Hinweis:
Im folgenden finden Sie unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unserer Vermittlung von Praktika im Ausland. Bitte beachten Sie, daß sich die Vermittlung von Praktika im Ausland in vielen Punkten von derjenigen von Praktika in Deutschland unterscheidet
(daher gibt es dafür auch andere FAQ zur Vermittlung von Praktika in Deutschland).


1. An wen richtet sich Ihr Angebot der Vermittlung von Praktika im Ausland und wer kann daran teilnehmen?
zur Antwort ...

2. Sie unterscheiden zwischen zwei Vermittlungsvarianten, nämlich einmal der Vermittlung einer unter Chiffre ausgeschriebenen, konkreten Stelle ("Vermittlungsvariante A") und der Vermittlung nach individuellem Suchauftrag ("Vermittlungsvariante B") - was genau verbirgt sich dahinter, was sind die Unterschiede und für welche Variante sollte ich mich entscheiden? zur Antwort ...

3. Mir ist aufgefallen daß für manche Länder gar kein Praktikum nach Vermittlungsvariante A angeboten wird, für andere aber schon, oder aber für ein bestimmtes Land nur Praktika nach Vermittlungsvariante A. Wieso gibt es bei manchen Ländern nur die Vermittlungsvariante A bzw. B? zur Antwort ...

4. Warum gibt es für Vermittlungsvariante A und Vermittlungsvariante B jeweils getrennte bzw. unterschiedliche Mindestsuchfristen? zur Antwort ...

5. Angenommen mir gefallen mehrere Praktika der Vermittlungsvariante A oder mehrere Länder weil ich keine klare Vorliebe für ein bestimmtes Land habe - kann ich mich dann, um die Vermittlungswahrscheinlichkeit zu maximieren, parallel bewerben und falls ja: muß ich die Vermittlungsgebühr dann nur einmal oder mehrmals bezahlen? zur Antwort ...

6. Vermitteln Sie auch Praktika in Ländern, die nicht auf Ihrer Website aufgeführt sind? zur Antwort ...

7. Sie sagen die Vermittlungsgebühr werde "nur im Erfolgsfalle" fällig. Was verstehen Sie darunter, und wann tritt dieser Fall ein? zur Antwort ...

8. Kann ich sicher sein, nur ein passendes Praktikum nach meinen Wünschen vermittelt zu bekommen? zur Antwort ...

9. Was kostet mich die Vermittlung eines Praktikumsplatzes durch Sie? zur Antwort ...

10. Entsteht die Vermittlungsgebühr auch, wenn Sie kein passendes Praktikum für mich finden, Ihre Suche also erfolglos bleibt? zur Antwort ...

11. Sind die Praktika bezahlt oder unbezahlt? zur Antwort ...

12. Kann ich zur Bedingung machen, daß ich nur ein bezahltes Praktikum will, weil ich mir sonst den Auslandsaufenthalt nicht leisten kann? zur Antwort ...

13. Wie hoch ist die Chance, ein bezahltes Praktikum zu bekommen? zur Antwort ...

14. Bieten Sie die Teilnahme an Förderprogrammen an, um so den Auslandsaufenthalt finanziert zu bekommen? zur Antwort ...

15. Muß ich ein Praktikum, das Sie mir vermitteln, annehmen, oder kann ich es auch ablehnen, z.B. wenn es nicht meinen Vorstellungen entspricht? zur Antwort ...

16. Wie lange dauert es nach meiner Bewerbung bis ich eine Zu- oder Absage erhalte bzw. wie lange brauchen Sie zeitlichen Vorlauf? zur Antwort ...

17. Kann ich auch wünschen, daß ich nur in einer bestimmten Stadt (z.B. Paris) oder Region (z.B. Kalifornien) ein Praktikum haben möchte? zur Antwort ...

18. Bekomme ich von Ihnen auch ein Visum? zur Antwort ...

19. Angenommen ich will zusammen mit einer zweiten Person gemeinsam ins Ausland gehen (also zeitgleich in derselben Stadt ein Praktikum machen). Ist es möglich dies zu berücksichtigen? zur Antwort ...

20. Mein Name ist X, ich habe die Ausbildung/das Studium Y und interessiere mich für ein Praktikum im Bereich Z. Wie hoch sind meine Vermittlungschancen? zur Antwort ...

21. Wie gut müssen meine Sprachkenntnisse sein, und muß ich diese nachweisen, z.B. durch Sprachzertifikate? zur Antwort ...

22. Ich habe auf Ihrer Seite ein Praktikum der "Vermittlungsvariante A" gesehen das mich interessiert. Ist diese Stelle noch aktuell? zur Antwort ...

23. Ich habe auf Ihrer Seite ein Praktikum der "Vermittlungsvariante A" gesehen das mich interessiert. Kann ich dieses Praktikum im Zeitraum X bis Y absolvieren? zur Antwort ...

24. Muß ich bei Ihnen parallel auch einen Sprachkurs oder eine sonstige Leistung buchen - oder kann ich Sie ausschließlich mit der Vermittlung eines Praktikums beauftragen? zur Antwort ...

25. Kann ich Referenzen (Praktikumsberichte) von ehemaligen Praktikanten, die Sie vermittelt haben, einsehen? zur Antwort ...

26. Ich möchte gerne Ihre Dienstleistung in Anspruch nehmen und Sie mit der Vermittlung eines Praktikums im Ausland beauftragen - was muß ich dazu tun bzw. was sind die nächsten Schritte? zur Antwort ...

Antworten ab hier ...


1. An wen richtet sich Ihr Angebot der Vermittlung von Praktika im Ausland und wer kann daran teilnehmen?
Wir vermitteln Abiturienten, Studierende aller Fachrichtungen, Absolventen, aber auch Bewerber, die sich in einer Berufsausbildung befinden oder diese bereits abgeschlossen haben. Sie müssen zum Zeitpunkt der Einreichung Ihres Vermittlungsauftrages zur Vermittlung eines Auslandspraktikums allerdings bereits mindestens 18 Jahre alt sein.
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2. Sie unterscheiden zwischen zwei Vermittlungsvarianten, nämlich einmal der Vermittlung einer unter Chiffre ausgeschriebenen, konkreten Stelle ("Vermittlungsvariante A") und der Vermittlung nach individuellem Suchauftrag ("Vermittlungsvariante B") - was genau verbirgt sich dahinter, was sind die Unterschiede und für welche Variante sollte ich mich entscheiden?
Eine Bewerbung nach "Vermittlungsvariante A" bedeutet, daß Sie sich auf ein auf unserer Website unter einer Chiffre-Kennziffer ausgeschriebenes, also konkret beschriebenes Praktikum bewerben. Es gibt also dabei bereits ein bestimmtes Unternehmen, das ein Praktikum vergibt und auf auf das Sie sich damit bewerben. Bei "Vermittlungsvariante B" hingegen machen Sie uns Vorgaben hinsichtlich Wunschtätigkeit (Praktikumsinhalte) und Wunschbranche(n) wonach wir anschließend unsere Suche darauf ausrichten. Es existiert also bei dieser Variante kein bestimmtes Unternehmen das Praktika ausschreibt, sondern wir organisieren eigens für Sie ein passendes Unternehmen bzw. Praktikum erst noch.

Kommen wir nun zur Frage für welche Variante Sie sich bei einer Bewerbung entscheiden sollten ... Zuerst müssen Sie sehen ob überhaupt momentan ausgeschriebene Praktika passen, und zwar einerseits zu Ihren Interessen und andererseits zu Ihrer Qualifikation. Es hat also keinen Sinn, sich auf Praktika nach "Vermittlungsvariante A" zu bewerben wenn das jeweilige Praktikum eigentlich nicht wirklich interessant für Sie  erscheint oder Ihre Qualifikation dazu nicht paßt. Daher gilt: wenn überhaupt kein derzeit ausgeschriebenes Praktikum nach Variante A geeignet ist, können Sie sich sowieso nur nach Variante B bewerben; dann ist die Vorgehensweise also klar.

Übrigens können Sie auch kombinieren, d.h. wenn ein Praktika nach Variante A passend erscheint, sich darauf bewerben und dies noch mit einem Vermittlungsauftrag nach Variante B ergänzen. So maximieren Sie auch die Vermittlungschancen! ... zurück zur Fragenliste


3. Mir ist aufgefallen daß für manche Länder gar kein Praktikum nach Vermittlungsvariante A angeboten wird, für andere aber schon, oder aber für ein bestimmtes Land nur Praktika nach Vermittlungsvariante A. Wieso gibt es bei manchen Ländern nur die Vermittlungsvariante A bzw. B?
Das Angebot an Stellen nach Variante A ist nicht auf Dauer fix, sondern Änderungen unterworfen. Im Zeitablauf kommt es dazu, daß wir teilweise neue Praktika hinzufügen oder wiederum einige wegfallen. Es kann daher vorkommen, daß wir für manche Länder im Moment gar kein Praktikum nach Variante A im Angebot haben (dann bewerben Sie sich für dieses Land bitte nach Variante B) oder umgekehrt.
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4. Warum gibt es für Vermittlungsvariante A und Vermittlungsvariante B jeweils getrennte bzw. unterschiedlich lange Mindestsuchfristen?
Wenn Sie sich für ein Praktikum nach Vermittlungsvariante A bewerben, können wir sofort nach Ihrer Bewerbung direkt auf das dahinterstehende Unternehmen zugehen und Ihre Bewerbung dort zur Entscheidungsfindung vorlegen. Eine Zu- oder Absage erhält man daher bei Vermittlungsvariante A eher kurzfristig. Bei Vermittlungsvariante B hingegen müssen wir nach Ihren individuellen Vorgaben ein passendes Praktikum erst noch finden. Dazu gehört es, geeignete Unternehmen mit denen wir bereits zusammenarbeiteten (aber auch darüber hinaus, sprich: gänzlich neue, die in Frage kommen) auszuwählen, mit diesen Verhandlungen zu führen und zunächst i.d.R. eine große Zahl von Absagen zu erhalten bis wir schließlich fündig werden. Dies dauert normalerweise deutlich länger als bei Vermittlungsvariante A bei der wir ja recht schnell eine Entscheidung haben. Dadurch erklären sich die unterschiedlichen Mindestsuchfristen. Wir möchten damit letztlich denjenigen die unter Zeitdruck stehen und maximal vier Wochen auf eine Zu- oder Absage warten können (vier Wochen beträgt die Mindestsuchfrist bei Variante A) die Gelegenheit geben, sich trotzdem (dann nur auf Praktika nach Variante A) zu bewerben. Wenn Sie mehr Zeit mitbringen können sollten Sie uns daher auch (d.h. kombiniert, also parallel) oder nur (falls kein Praktikum nach Variante A paßt) mit Vermittlungsvariante B beauftragen.
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5. Angenommen mir gefallen mehrere Praktika der Vermittlungsvariante A oder mehrere Länder weil ich keine klare Vorliebe für ein bestimmtes Land habe - kann ich mich dann, um die Vermittlungswahrscheinlichkeit zu maximieren, parallel bewerben und falls ja: muß ich die Vermittlungsgebühr dann nur einmal oder mehrmals bezahlen?
Sie können sich parallel für mehrere Praktika bewerben um so die Vermittlungswahrscheinlichkeit zu steigern. Natürlich müssen Sie auch dann nur eine Vermittlungsgebühr entrichten, da wir die weitere Suche stoppen sofern ein Praktikum nach Ihren Vorgaben für Sie gesichert werden konnte. Es fällt also maximal eine Vermittlungsgebühr an.
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6. Vermitteln Sie Praktika auch in Ländern die nicht auf Ihrer Website aufgeführt sind?
Nein, wir vermitteln neben Praktika in Deutschland nur in denjenigen Ländern Praktika, die momentan auf dieser Website aufgeführt sind.
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7. Sie sagen die Vermittlungsgebühr werde "nur im Erfolgsfall" fällig. Was verstehen Sie darunter und wann tritt dieser Fall ein? Der Erfolgsfall tritt ein wenn wir ein Praktikum nach Ihren anfänglichen Vorgaben und Wünschen hinsichtlich Wunschland, -tätigkeit, -branche und -zeitraum bei einem geeigneten Unternehmen organisiert haben und der betreffende Praktikumsbetrieb uns gegenüber (oder direkt Ihnen gegenüber, z.B. falls es zu einem telefonischen Vorstellungsgepräch mit einer dabei erfolgenden Praktikumszusage des Unternehmens kommt) das Praktikum zusichert. Die Vermittlungsgebühr wird also fällig, sobald das Praktikum endgültig und verbindlich (nach Ihren zuvor festgelegten Vorgaben) organisiert wurde. ... zurück zur Fragenliste

8. Kann ich sicher sein, nur ein passendes Praktikum nach meinen Wünschen vermittelt zu bekommen? Ja, denn wir richten uns nach Ihren anfänglichen Vorgaben hinsichtlich Wunschtätigkeit, -branche und –zeitraum, die Sie selbst im "Auskunftsbogen" (Bestandteil der Anmeldeunterlagen die Sie auf unserer Website herunterladen können) angeben. Daran sind wir auch vertraglich gebunden. Wenn Sie sich auf ein Praktikum nach Vermittlungsvariante A bewerben, so orientiert es sich naturgemäß an der betreffenden Praktikumsbeschreibung. Bewerben Sie sich nach Vermittlungsvariante B, so bilden Ihre eigenen Angaben im "Auskunftsbogen" die Richtschnur unserer Praktikumssuche. Wir vermitteln somit nur passende Praktika gemäß den anfänglich niedergelegten Vorgaben unserer Kunden. ... zurück zur Fragenliste


9. Was kostet mich die Vermittlung eines Praktikumsplatzes durch Sie?
Eine pauschale Antwort darauf gibt es nicht da die Vermittlungsgebühren in gewissem Umfang schwanken, z.B. je nachdem ob das Praktikum bezahlt oder unbezahlt ist, nach Vermittlungsvariante, Land und ggf. weiteren Kriterien. Die genaue Höhe der Vermittlungsgebühren erfahren Sie bei einem Praktikum nach Vermittlungsvariante A direkt bei der Praktikumsbeschreibung (dort steht eine konkrete Angabe zur Vermittlungsgebühr speziell für das betreffende Praktikum). Im Fall einer Vermittlung nach Vermittlungsvariante B gelten hingegen folgende Vermittlungsgebühren:

Vermittlungsgebühren bei Vermittlungsvariante B
(für Variante A: siehe Stellenbeschreibung)
- alle Preise inkl. Umsatzsteuer -

Länder Vermittlungsgebühren
Argentinien, Belgien, China, Frankreich, Italien, Mexiko, Spanien
jeweils EUR 495,-*
Australien, Großbritannien, Irland, Kanada, USA
 jeweils EUR 595,-*

*Falls das Praktikum vergütet sein sollte, tritt zu dieser Gebühr einmalig eine 15%ige Beteiligung an der zugesagten Gesamtvergütung hinzu.

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10. Entsteht die Vermittlungsgebühr auch, wenn Sie kein passendes Praktikum für mich finden, Ihre Suche also erfolglos bleibt? Nein. Unsere Vermittlungsgebühr fällt nur an, wenn wir innerhalb der von Ihnen vorgegebenen Suchfrist ein Praktikum nach Ihren Vorgaben organisieren können. Gelingt uns dies nicht, so berechnen wir die Vermittlungsgebühr nicht. ... zurück zur Fragenliste


11. Sind die Praktika bezahlt oder unbezahlt?
Sowohl als auch. Wenn Sie sich die derzeit ausgeschriebenen Praktika nach Vermittlungsvariante A ansehen, so werden Sie feststellen, daß einige davon bezahlt sind, andere hingegen nicht. Bei Vermittlungsvariante B hingegen ist eine Vorhersage nicht möglich, weil wir dabei ja ein passendes Unternehmen bzw. Praktikum erst suchen und somit vorab nicht wissen (können), ob der schließlich gefundene Praktikumsbetrieb das Praktikum vergütet oder nicht.
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12. Kann ich zur Bedingung machen, daß ich nur ein bezahltes Praktikum will weil ich mir sonst den Auslandsaufenthalt nicht leisten kann? Wenn Sie sich ausschließlich auf Praktika der Vermittlungsvariante A bewerben, bei denen in der Praktikumsbeschreibung eine Vergütung angegeben ist, erübrigt sich die Frage (weil dann ja bei einer erfolgenden Vermittlung eines solchen Praktikums eine Vergütung gesichert wäre). Für Vermittlungsvariante B ist es nicht möglich, daß Sie dies zur Bedingung machen, da wir dabei eine Vergütung des schließlich gefundenen Praktikums weder vorhersehen noch garantieren können (weil dies allein vom jeweiligen Praktikumsbetrieb im Moment der Praktikumszusage entschieden wird). ... zurück zur Fragenliste


13. Wie hoch ist die Chance, ein bezahltes Praktikum zu bekommen?
Wenn Sie sich auf ein Praktikum nach Vermittlungsvariante A bewerben, bei dem die Vergütung des Praktikums angekündigt wird, können Sie davon ausgehen, denn wir lassen uns die versprochene Vergütung im Zusagefall nochmal ausdrücklich vom betreffenden Praktikumsbetrieb bestätigen. Bei Vermittlungsvariante B ist die Chance erfahrungsgemäß eher gering. Daraus folgt, daß Sie uns nicht mit der Praktikumssuche nach Vermittlungsvariante B beauftragen können, sofern Sie zwingend auf eine Praktikumsvergütung angewiesen sein sollten.
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14. Bieten Sie die Teilnahme an Förderprogrammen an um so den Auslandsaufenthalt finanziert zu bekommen?
Wir selbst sind kein Förderprogramm-Anbieter, aber es steht Ihnen natürlich frei sich jederzeit Finanzierungsquellen wie Stipendien, Zuschüsse oder sonstige Beihilfen zu sichern. Bitte wenden Sie sich dazu direkt an die Anbieter solcher Förderprogramme. Falls Sie Student sind, gibt Ihnen das lokale Akademische Auslandsamt/"International Office" i.d.R. gerne Auskunft über aktuelle Fördermöglichkeiten
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15. Muß ich ein Praktikum das Sie mir vermitteln annehmen oder kann ich es auch ablehnen z.B. wenn es nicht meinen Vorstellungen entspricht?
Zunächst einmal ist hierbei zu sagen, daß bei der Vermittlungsvariante B Sie ja derjenige sind, der vorab Vorgaben hinsichtlich des Wunschpraktikums (Wunschland, Wunschtätigkeit, Wunschbranche und -zeitraum) macht. Darauf richten wir dann unsere Suche aus und sind auch vertraglich daran gebunden. Insofern kann es in der Praxis gar nicht vorkommen, daß ein Praktikum "Vorstellungen" nicht entspricht, da wir schließlich nicht irgendein Praktikum vermitteln, sondern eines das Sie vorab konkret definiert hatten. Bei Vermittlungsvariante A ist es ähnlich: anhand der Praktikumsbeschreibung sehen Sie vorab, worauf Sie sich bewerben und wir vermitteln natürlich nur das zugehörige Praktikum.

Abgesehen davon können Sie ein vermitteltes Praktikum nicht einfach "ablehnen", da dies bedeuten würde, daß wir im Extremfall wochenlang unter hohem Arbeitsaufwand und auch Auslagen Ihr individuelles Wunschpraktikum eigens für Sie gemäß Ihrem Auftrag suchten und schließlich auch erfolgreich organisieren konnten - Sie aber anschließend das Praktikum "ablehnen" und wir somit umsonst gearbeitet hätten! Hinzu kommt, daß wir in einem solchen Ablehnungsfall das Praktikum auch nicht einfach anderweitig verwerten können, z.B. indem wir es einem anderen Bewerber vermitteln (weil das betreffende Unternehmen sich ja zuvor speziell für Sie entschieden hat). ... zurück zur Fragenliste


16. Wie lange dauert es nach meiner Bewerbung bis ich eine Zu- oder Absage erhalte bzw. wie lange brauchen Sie zeitlichen Vorlauf?
Anfänglich legen Sie selbst eine Vermittlungsfrist ("Suchfrist") in den Anmeldeunterlagen fest, also ein konkretes Datum, das eine zeitliche "Deadline" für die Vermittlung bildet. Das heißt, daß Sie uns bis - spätestens - zu diesem Tag Zeit geben, eine Vermittlung zu erreichen und wir uns notfalls bis zu diesem letzten Tag darum bemühen, sofern die Vermittlung nicht schon vorher erreicht werden kann.
Diese Suchfrist können Sie selbst frei wählen, allerdings müssen Sie bei der Angabe Ihrer Suchfrist in den Anmeldeunterlagen gewisse "Mindestsuchfristen" einhalten, d.h. Sie können uns beispielsweise nicht heute einen Vermittlungsauftrag einreichen mit einer Suchfrist, die nur 12 Tage in der Zukunft liegt. Die Mindestsuchfristen liegen je nach Ziel-Land und Vermittlungsariante zwischen vier bis acht Wochen (siehe Anmeldeunterlagen).

"Mindestsuchfrist" heißt natürlich keineswegs, daß wir grundsätzlich mindestens so lange brauchen, Sie zu vermitteln, sondern nur, daß Sie uns die Mindestsuchfrist gewähren müssen, damit wir überhaupt unsere Vermittlungstätigkeit aufnehmen, weil es eine Vermittlungschance gibt (was bei sehr kurzen Suchfristen nicht so wäre, da eine erfolgreiche Praktikumssuche kaum binnen nur weniger Tage erreichbar ist). Sobald wir die Vermittlung erreichen konnten, informieren wir Sie unverzüglich darüber (warten damit also nicht bis zum Ende der Suchfrist oder dem Erreichen der Mindestsuchfrist). Wann genau die Vermittlung erfolgt, kann nicht vorhergesagt werden, da jeder Vermittlungsfall individuelle Unterschiede aufweist.

Als Faustregel gilt: je früher Sie den Vermittlungsauftrag einreichen, desto besser. Allerdings ist eine Einreichung ein Jahr oder länger vor geplantem Praktikumsbeginn unnötig bzw. zu sogar eher zu lang, da sich nur wenige Praktikumsbetriebe so lange im voraus festlegen. Ideal ist es, wenn Sie den Vermittlungsauftrag ca. 2 bis 6 Monate vorher bei uns einreichen. ... zurück zur Fragenliste

17. Kann ich auch wünschen daß ich nur in einer bestimmten Stadt (z.B. Paris) oder Region (z.B. Kalifornien) ein Praktikum haben möchte? Wenn Sie sich für ein Praktikum der Vermittlungsvariante A bewerben, so ist der Praktikumsort in der betreffenden Praktikumsbeschreibung ja angegeben, d.h. Sie können sich entsprechend Praktika aussuchen, die in Ihrer bevorzugten Stadt liegen. Eine Ortsbeschränkung bei einer Suche nach Vermittlungsvariante B bedeutet jedoch eine starke Einschränkung der Suchmöglichkeiten und damit eine Verringerung der Vermittlungschancen, weshalb wir davon abraten! Sofern eine Ortsbeschränkung allerdings unumgänglich ist oder unbedingt sein soll (z.B. weil Sie Verwandtschaft in der Wunschstadt haben, bei der Sie kostenfrei wohnen könnten), so können wir dies ausnahmsweise auf besondere Vereinbarung hin berücksichtigen. Da unsere Vermittlungsarbeit durch eine Ortsbeschränkung jedoch eingeschränkt und erschwert wird und unsere Vermittlungsgebühr an den Erfolgsfall geknüpft ist, steigt bei einer Ortsbeschränkung sowohl unser Arbeitsaufwand als auch das Risiko, letztlich ggf. aufgrund der Ortsbeschränkung umsonst zu suchen. Um dies auszugleichen, berechnen wir bei einem Vermittlungsauftrag für Vermittlungsvariante B mit Ortsbeschränkung einen Aufschlag auf die Vermittlungsgebühr, der im Erfolgsfall zur Vermittlungsgebühr (der Variante B) hinzukommt. Bitte nehmen Sie (falls eine Ortsbeschränkung unumgänglich für Sie sein sollte) für weitere Details direkt Kontakt zu uns auf. ... zurück zur Fragenliste


18. Bekomme ich von Ihnen auch ein Visum?
Nein, denn wir selbst können gar keine Visa vergeben. Die Visumsvergabe ist ein hoheitlicher Akt eines Staates, den i.d.R. nur die dazu autorisierten Behörden - also die Botschaften des jeweiligen Landes - vornehmen dürfen. Für spezielle Fragen zur Visumserteilung wenden Sie sich daher bitte direkt an die zuständige Botschaft. Glücklicherweise benötigen Sie jedoch ohnehin nur für wenige Länder ein Praktikumsvisum.
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19. Angenommen ich will zusammen mit einer zweiten Person gemeinsam ins Ausland gehen (also zeitgleich in derselben Stadt ein Praktikum machen). Ist es möglich, dies zu berücksichtigen?
Ja. Wenn Sie sich zusammen mit einer anderen Person bewerben und dies wünschen können wir bei der Vermittlung berücksichtigen, daß - sollten beide vermittelt werden - beide nur in dieselbe Stadt vermittelt werden. Allerdings gibt es dabei einige Besonderheiten zu beachten weshalb wir Sie um direkte Kontaktaufnahme bitten um die weitere Vorgehensweise diesbezüglich abzustimmen.
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20. Mein Name ist X, ich habe die Ausbildung/das Studium Y absolviert und interessiere mich für ein Praktikum im Bereich Z. Wie hoch sind meine Vermittlungschancen?
Eine allgemeine Frage nach den "Chancen" auf eine Vermittlung ist schwer pauschal zu beantworten. Grundsätzlich beeinflussen folgende Faktoren die Vermittlungschancen: die von Ihnen gewünschte Praktikumsdauer (zu kurz ist nicht förderlich, denn welches Unternehmen möchte schon gerne einen Praktikanten der kurz nach dem Anlernen bereits wieder geht?), Grad der Eingrenzung auf bestimmte Tätigkeiten und Branchen (je weniger Vorgaben bzw. Einschränkungen Sie uns bei einer Vermittlung nach Vermittlungsvariante B hinsichtlich Wunschtätigkeit und -branche geben, desto höher ist die Vermittlungswahrscheinlichkeit, weil wir dann breiter suchen können, gewährte Suchfrist (je länger, desto besser, siehe hierzu auch Frage Nr. 16). Ganz allgemein gesprochen sind die Vermittlungschancen hoch und es ist eher die Ausnahme, daß wir im Einzelfall jemanden nicht vermitteln können.
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21. Wie gut müssen meine Sprachkenntnisse sein und muß ich diese nachweisen, z.B. durch Sprachzertifikate?
Als Faustregel gilt: Sie sollten die Sprache des Landes, in dem Sie Ihr Auslandspraktikum anstreben, mindestens so gut beherrschen, daß eine Kommunikation mit den dortigen Kollegen am Arbeitsplatz über die Arbeitsinhalte möglich ist. Es genügen also mittlere bis gute Sprachkenntnisse und es ist nicht erforderlich, daß Sie die Sprache hervorragend beherrschen. Allerdings sind bloße Grundkenntnisse der betreffenden Sprache zu wenig. Sie müssen uns gegenüber keine Nachweise über Ihre Sprachkenntnisse z.B. über Sprachzertifikate erbringen, sollten aber ehrliche und realistische Angaben zu Ihren Sprachkenntnissen in den Bewerbungsunterlagen machen.
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22. Ich habe auf Ihrer Seite ein Praktikum der Vermittlungsvariante A gesehen das mich interessiert. Ist diese Stelle noch aktuell?
Ja, denn wir nehmen Praktika von unserer Website, sofern sie nicht mehr zu vergeben sind. Wenn Sie ein Praktikum auf unserer Website finden, so können Sie daher davon ausgehen, daß diese noch zur Vermittlung angeboten wird und eine Vermittlung dorthin möglich ist. Wir können jedoch an dieser Stelle noch keine definitiven Zusagen geben, weil wir a) Ihren Vermittlungsauftrag noch nicht haben und b) ja nicht wir die Entscheidung über die Praktikumszusage treffen, sondern das dahinterstehende Unternehmen (der Praktikumsbetrieb). Um zu erfahren, ob das betreffende Praktikum Ihnen vermittelt werden kann, müssen wir daher zunächst Ihren Vermittlungsauftrag vorliegen haben, um anschließend dem (potentiellen) Praktikumsbetrieb Ihre Bewerbung vorzulegen und um eine Entscheidung hierzu zu bitten.
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23. Ich habe auf Ihrer Seite ein Praktikum der Vermittlungsvariante A gesehen das mich interessiert. Kann ich dieses Praktikum im Zeitraum X bis Y absolvieren?
Um zu erfahren ob das betreffende Praktikum Ihnen für diesen Wunschzeitraum vermittelt werden kann, müssen wir zunächst Ihren Vermittlungsauftrag dafür vorliegen haben, um anschließend den (potentiellen) Praktikumsbetrieb befragen zu können, ob Ihr gewünschter Praktikumszeitraum dort möglich wäre. In den Anmeldeunterlagen gibt es Felder, in denen Sie Ihren Wunschzeitraum für das Praktikum als Vorgabe eintragen können.
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24. Muß ich bei Ihnen parallel auch einen Sprachkurs oder eine sonstige Leistung buchen oder kann ich Sie ausschließlich mit der Vermittlung eines Praktikums beauftragen?
Es ist nicht nötig, neben der Praktikumsvermittlung parallel auch einen Sprachkurs über uns zu buchen. Es bleibt Ihnen natürlich unbenommen, sich von uns Ihr Praktikum vermitteln zu lassen und darüber hinaus am Praktikumsort (vor oder nach dem Praktikum) auch einen Sprachkurs zu absolvieren.
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25. Kann ich Referenzen (Praktikumsberichte) von ehemaligen Praktikanten, die Sie vermittelt haben, einsehen?
Ja, wir haben einige Erfahrungsberichte von Praktikanten, denen wir in der Vergangenheit ein Auslandspraktikum vermittelt hatten, zusammengestellt - siehe hier.
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26. Ich möchte gerne Ihre Dienstleistung in Anspruch nehmen und Sie mit der Vermittlung eines Praktikums im Ausland beauftragen - was muß ich dazu tun bzw. was sind die nächsten Schritte?
Bitte schauen Sie sich im Bereich für Auslandspraktika um. Ihnen werden dort PDF-Dokumente zum Herunterladen angeboten - dies sind die Anmeldeunterlagen. Laden Sie sich einfach die passenden PDFs herunter und drucken diese anschließend aus. Alles weitere erklärt sich nach deren Durchsicht dann von selbst.
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