Häufige
Fragen (FAQ) zur Vermittlung von Praktika im Ausland
(Auslandspraktika)
Wichtiger
Hinweis:
Im folgenden finden Sie unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen zu
unserer Vermittlung von Praktika im Ausland. Bitte
beachten Sie, daß sich die Vermittlung von Praktika im Ausland in
vielen Punkten von derjenigen von Praktika in Deutschland unterscheidet
(daher
gibt es dafür auch andere FAQ
zur Vermittlung von Praktika in Deutschland).
1.
An wen richtet sich Ihr Angebot der Vermittlung von Praktika im
Ausland und wer kann daran teilnehmen?
zur Antwort ...
2.
Sie unterscheiden
zwischen zwei Vermittlungsvarianten, nämlich einmal der Vermittlung
einer unter Chiffre ausgeschriebenen, konkreten Stelle
("Vermittlungsvariante A") und der Vermittlung nach individuellem
Suchauftrag ("Vermittlungsvariante B") - was genau verbirgt sich
dahinter, was sind die Unterschiede und für welche Variante sollte ich
mich entscheiden?
zur Antwort ...
3.
Mir ist aufgefallen
daß für manche Länder gar kein Praktikum nach Vermittlungsvariante A
angeboten wird, für andere aber schon, oder aber für ein bestimmtes
Land nur Praktika nach Vermittlungsvariante A. Wieso gibt es bei
manchen Ländern nur die Vermittlungsvariante A bzw. B?
zur Antwort ...
4.
Warum gibt es für Vermittlungsvariante A und Vermittlungsvariante B
jeweils getrennte bzw. unterschiedliche Mindestsuchfristen?
zur Antwort ...
5.
Angenommen mir gefallen mehrere Praktika der Vermittlungsvariante A
oder mehrere Länder weil ich keine klare Vorliebe für ein bestimmtes
Land habe - kann ich mich dann, um die Vermittlungswahrscheinlichkeit
zu maximieren, parallel bewerben und falls ja: muß ich die
Vermittlungsgebühr dann nur einmal oder mehrmals bezahlen? zur Antwort ...
6.
Vermitteln Sie auch Praktika in Ländern, die nicht auf Ihrer Website
aufgeführt sind?
zur Antwort ...
7.
Sie sagen die
Vermittlungsgebühr werde "nur im Erfolgsfalle" fällig. Was verstehen
Sie darunter, und wann tritt dieser Fall ein?
zur Antwort ...
8.
Kann ich sicher
sein, nur ein passendes Praktikum nach meinen Wünschen vermittelt zu
bekommen?
zur Antwort ...
9.
Was
kostet mich die Vermittlung eines Praktikumsplatzes durch Sie?
zur Antwort ...
10.
Entsteht die Vermittlungsgebühr auch, wenn Sie kein passendes Praktikum
für mich finden, Ihre Suche also erfolglos bleibt? zur Antwort ...
11.
Sind die Praktika bezahlt oder unbezahlt?
zur Antwort ...
12.
Kann ich zur Bedingung machen, daß ich nur ein bezahltes Praktikum
will, weil ich mir sonst den Auslandsaufenthalt nicht leisten kann?
zur Antwort ...
13.
Wie hoch ist die Chance, ein bezahltes Praktikum zu bekommen?
zur Antwort ...
14.
Bieten Sie die Teilnahme an Förderprogrammen an, um so den
Auslandsaufenthalt finanziert zu bekommen?
zur Antwort ...
15.
Muß ich ein Praktikum, das Sie mir vermitteln, annehmen, oder kann ich
es auch ablehnen, z.B. wenn es nicht meinen Vorstellungen entspricht?
zur Antwort ...
16.
Wie lange dauert es nach meiner Bewerbung bis ich eine Zu- oder Absage
erhalte bzw. wie lange brauchen Sie zeitlichen Vorlauf?
zur Antwort ...
17.
Kann ich auch wünschen, daß ich nur in einer bestimmten Stadt (z.B.
Paris) oder Region (z.B. Kalifornien) ein Praktikum haben möchte?
zur Antwort ...
18.
Bekomme ich von
Ihnen auch ein Visum?
zur Antwort ...
19.
Angenommen ich will
zusammen mit einer zweiten Person gemeinsam ins Ausland gehen (also
zeitgleich in derselben Stadt ein Praktikum machen). Ist es möglich
dies zu berücksichtigen?
zur Antwort ...
20.
Mein Name ist X,
ich habe die Ausbildung/das Studium Y und interessiere mich für ein
Praktikum im Bereich Z. Wie hoch sind meine Vermittlungschancen?
zur Antwort ...
21.
Wie gut müssen meine Sprachkenntnisse sein, und muß ich diese
nachweisen, z.B. durch Sprachzertifikate?
zur Antwort ...
22.
Ich habe auf Ihrer Seite ein Praktikum der "Vermittlungsvariante A"
gesehen das mich interessiert. Ist diese Stelle noch aktuell?
zur Antwort ...
23.
Ich habe auf Ihrer Seite ein Praktikum der "Vermittlungsvariante A"
gesehen das mich interessiert. Kann ich dieses Praktikum im Zeitraum X
bis Y absolvieren?
zur Antwort ...
24.
Muß ich bei Ihnen
parallel auch einen Sprachkurs oder eine sonstige Leistung buchen -
oder kann ich Sie ausschließlich mit der Vermittlung eines Praktikums
beauftragen? zur Antwort ...
25.
Kann ich Referenzen (Praktikumsberichte) von ehemaligen Praktikanten,
die Sie vermittelt haben, einsehen? zur Antwort ...
26.
Ich möchte gerne Ihre Dienstleistung in Anspruch nehmen und Sie mit der
Vermittlung eines Praktikums im Ausland beauftragen - was muß ich dazu
tun bzw. was sind die nächsten Schritte? zur Antwort ...
Antworten ab
hier ...
1. An wen richtet sich Ihr
Angebot der Vermittlung von Praktika im Ausland und wer kann daran
teilnehmen? Wir vermitteln Abiturienten, Studierende aller
Fachrichtungen, Absolventen, aber auch Bewerber, die sich in einer
Berufsausbildung befinden oder diese bereits abgeschlossen haben. Sie
müssen zum Zeitpunkt der Einreichung Ihres Vermittlungsauftrages zur
Vermittlung eines Auslandspraktikums allerdings bereits mindestens 18
Jahre alt sein. ... zurück zur
Fragenliste
2. Sie unterscheiden zwischen
zwei Vermittlungsvarianten, nämlich einmal der Vermittlung einer unter
Chiffre ausgeschriebenen, konkreten Stelle ("Vermittlungsvariante A")
und der Vermittlung nach individuellem Suchauftrag
("Vermittlungsvariante B") - was genau verbirgt sich dahinter, was sind
die Unterschiede und für welche Variante sollte ich mich entscheiden?
Eine Bewerbung nach "Vermittlungsvariante A" bedeutet, daß Sie sich auf
ein auf unserer Website unter einer Chiffre-Kennziffer
ausgeschriebenes, also konkret beschriebenes Praktikum bewerben. Es
gibt also dabei bereits ein bestimmtes Unternehmen, das ein Praktikum
vergibt und auf auf das Sie sich damit bewerben. Bei
"Vermittlungsvariante B" hingegen machen Sie uns Vorgaben hinsichtlich
Wunschtätigkeit (Praktikumsinhalte) und Wunschbranche(n) wonach wir
anschließend unsere Suche darauf ausrichten. Es existiert also bei
dieser Variante kein bestimmtes Unternehmen das Praktika ausschreibt,
sondern wir organisieren eigens für Sie ein passendes Unternehmen bzw.
Praktikum erst noch.
Kommen
wir nun zur
Frage für welche Variante Sie sich bei einer Bewerbung entscheiden
sollten ... Zuerst müssen Sie sehen ob überhaupt momentan
ausgeschriebene Praktika passen, und zwar einerseits zu Ihren
Interessen und andererseits zu Ihrer Qualifikation. Es hat also keinen
Sinn, sich auf Praktika nach "Vermittlungsvariante A" zu bewerben wenn
das jeweilige Praktikum eigentlich nicht wirklich interessant für Sie erscheint oder Ihre
Qualifikation dazu nicht paßt. Daher gilt: wenn überhaupt kein derzeit
ausgeschriebenes Praktikum nach Variante A geeignet ist, können Sie
sich sowieso nur nach Variante B bewerben; dann ist die Vorgehensweise
also klar.
Übrigens
können Sie
auch kombinieren, d.h. wenn ein Praktika nach Variante A passend
erscheint, sich darauf bewerben und dies noch mit einem
Vermittlungsauftrag nach Variante B ergänzen. So maximieren Sie auch
die Vermittlungschancen! ...
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3. Mir ist aufgefallen daß für
manche Länder gar kein Praktikum nach Vermittlungsvariante A angeboten
wird, für andere aber schon, oder aber für ein bestimmtes Land nur
Praktika nach Vermittlungsvariante A. Wieso gibt es bei manchen Ländern
nur die Vermittlungsvariante A bzw. B? Das Angebot an
Stellen nach Variante A ist nicht auf Dauer fix, sondern Änderungen
unterworfen. Im Zeitablauf kommt es dazu, daß wir teilweise neue
Praktika hinzufügen oder wiederum einige wegfallen. Es kann daher
vorkommen, daß wir für manche Länder im Moment gar kein Praktikum nach
Variante A im Angebot haben (dann bewerben Sie sich für dieses Land
bitte nach Variante B) oder umgekehrt. ...
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4. Warum gibt es für
Vermittlungsvariante A und Vermittlungsvariante B jeweils getrennte
bzw. unterschiedlich lange Mindestsuchfristen? Wenn Sie
sich für ein Praktikum nach Vermittlungsvariante A bewerben, können wir
sofort nach Ihrer Bewerbung direkt auf das dahinterstehende Unternehmen
zugehen und Ihre Bewerbung dort zur Entscheidungsfindung vorlegen. Eine
Zu- oder Absage erhält man daher bei Vermittlungsvariante A eher
kurzfristig. Bei Vermittlungsvariante B hingegen müssen wir nach Ihren
individuellen Vorgaben ein passendes Praktikum erst noch finden. Dazu
gehört es, geeignete Unternehmen mit denen wir bereits
zusammenarbeiteten (aber auch darüber hinaus, sprich: gänzlich neue,
die in Frage kommen) auszuwählen, mit diesen Verhandlungen zu führen
und zunächst i.d.R. eine große Zahl von Absagen zu erhalten bis wir
schließlich fündig werden. Dies dauert normalerweise deutlich länger
als bei Vermittlungsvariante A bei der wir ja recht schnell eine
Entscheidung haben. Dadurch erklären sich die unterschiedlichen
Mindestsuchfristen. Wir möchten damit letztlich denjenigen die unter
Zeitdruck stehen und maximal vier Wochen auf eine Zu- oder Absage
warten können (vier Wochen beträgt die Mindestsuchfrist bei Variante A)
die Gelegenheit geben, sich trotzdem (dann nur auf Praktika nach
Variante A) zu bewerben. Wenn Sie mehr Zeit mitbringen können sollten
Sie uns daher auch (d.h. kombiniert, also parallel) oder nur (falls
kein Praktikum nach Variante A paßt) mit Vermittlungsvariante B
beauftragen. ... zurück zur
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5. Angenommen mir
gefallen mehrere Praktika der Vermittlungsvariante A oder mehrere
Länder weil ich keine klare Vorliebe für ein bestimmtes Land habe -
kann ich mich dann, um die Vermittlungswahrscheinlichkeit zu
maximieren, parallel bewerben und falls ja: muß ich die
Vermittlungsgebühr dann nur einmal oder mehrmals bezahlen?
Sie können sich parallel für mehrere Praktika bewerben um so die
Vermittlungswahrscheinlichkeit zu steigern. Natürlich müssen Sie auch
dann nur eine Vermittlungsgebühr entrichten, da wir die weitere Suche
stoppen sofern ein Praktikum nach Ihren Vorgaben für Sie gesichert
werden konnte. Es fällt also maximal eine Vermittlungsgebühr an. ...
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6. Vermitteln Sie
Praktika auch in Ländern die nicht auf Ihrer Website aufgeführt sind?
Nein, wir vermitteln neben Praktika in Deutschland
nur in denjenigen Ländern Praktika, die momentan auf dieser Website
aufgeführt sind. ... zurück zur
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7. Sie sagen die
Vermittlungsgebühr werde
"nur im Erfolgsfall" fällig. Was verstehen Sie darunter und wann tritt
dieser Fall ein? Der Erfolgsfall tritt ein wenn wir ein
Praktikum nach Ihren anfänglichen Vorgaben und Wünschen hinsichtlich
Wunschland, -tätigkeit, -branche und -zeitraum bei einem geeigneten
Unternehmen organisiert haben und der betreffende Praktikumsbetrieb uns
gegenüber (oder direkt Ihnen gegenüber, z.B. falls es zu einem
telefonischen Vorstellungsgepräch mit einer dabei erfolgenden
Praktikumszusage des Unternehmens kommt) das Praktikum zusichert. Die
Vermittlungsgebühr wird also fällig, sobald das Praktikum endgültig und
verbindlich (nach Ihren zuvor festgelegten Vorgaben) organisiert wurde.
... zurück zur
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8. Kann ich sicher sein, nur
ein
passendes Praktikum nach meinen Wünschen vermittelt zu bekommen?
Ja, denn wir richten uns nach Ihren anfänglichen Vorgaben hinsichtlich
Wunschtätigkeit, -branche und –zeitraum, die Sie selbst im
"Auskunftsbogen" (Bestandteil der Anmeldeunterlagen die Sie auf unserer
Website herunterladen können) angeben. Daran sind wir auch vertraglich
gebunden. Wenn Sie sich auf ein Praktikum nach
Vermittlungsvariante A bewerben, so orientiert es sich
naturgemäß an der betreffenden Praktikumsbeschreibung. Bewerben Sie
sich nach Vermittlungsvariante B, so bilden Ihre
eigenen Angaben im "Auskunftsbogen" die Richtschnur unserer
Praktikumssuche. Wir vermitteln somit nur passende Praktika gemäß den
anfänglich niedergelegten Vorgaben unserer Kunden. ...
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9. Was kostet mich die
Vermittlung eines Praktikumsplatzes durch Sie? Eine
pauschale Antwort darauf gibt es nicht da die Vermittlungsgebühren in
gewissem Umfang schwanken, z.B. je nachdem ob das Praktikum bezahlt
oder unbezahlt ist, nach Vermittlungsvariante, Land und ggf. weiteren
Kriterien. Die genaue Höhe der Vermittlungsgebühren erfahren Sie bei
einem Praktikum nach Vermittlungsvariante A direkt
bei der Praktikumsbeschreibung (dort steht eine konkrete Angabe zur
Vermittlungsgebühr speziell für das betreffende Praktikum). Im Fall
einer Vermittlung nach Vermittlungsvariante B
gelten hingegen folgende Vermittlungsgebühren:
Vermittlungsgebühren
bei Vermittlungsvariante B
(für Variante A: siehe
Stellenbeschreibung)
-
alle Preise inkl. Umsatzsteuer -
|
Länder |
Vermittlungsgebühren |
Argentinien,
Belgien, China,
Frankreich, Italien, Mexiko, Spanien
|
jeweils
EUR 495,-*
|
Australien,
Großbritannien, Irland, Kanada, USA
|
jeweils EUR 595,-*
|
*Falls
das Praktikum vergütet sein sollte, tritt zu dieser Gebühr einmalig
eine 15%ige Beteiligung an der zugesagten Gesamtvergütung hinzu.
|
... zurück zur
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10. Entsteht die
Vermittlungsgebühr
auch, wenn Sie kein passendes Praktikum für mich finden, Ihre Suche
also erfolglos bleibt? Nein. Unsere Vermittlungsgebühr
fällt nur an, wenn wir innerhalb der von Ihnen vorgegebenen Suchfrist
ein Praktikum nach Ihren Vorgaben organisieren können. Gelingt uns dies
nicht, so berechnen wir die Vermittlungsgebühr nicht. ...
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11. Sind die Praktika bezahlt
oder unbezahlt? Sowohl als auch. Wenn Sie sich die derzeit
ausgeschriebenen Praktika nach Vermittlungsvariante A
ansehen, so werden Sie feststellen, daß einige davon bezahlt sind,
andere hingegen nicht. Bei Vermittlungsvariante B
hingegen ist eine Vorhersage nicht möglich, weil wir dabei ja ein
passendes Unternehmen bzw. Praktikum erst suchen und somit vorab nicht
wissen (können), ob der schließlich gefundene Praktikumsbetrieb das
Praktikum vergütet oder nicht. ...
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12. Kann ich zur Bedingung
machen, daß ich nur
ein bezahltes Praktikum will weil ich mir sonst den Auslandsaufenthalt
nicht leisten kann? Wenn Sie sich ausschließlich
auf Praktika der Vermittlungsvariante A bewerben,
bei denen in der Praktikumsbeschreibung eine Vergütung angegeben ist,
erübrigt sich die Frage (weil dann ja bei einer erfolgenden Vermittlung
eines solchen Praktikums eine Vergütung gesichert wäre). Für Vermittlungsvariante
B ist es nicht möglich, daß Sie dies zur
Bedingung machen, da wir dabei eine Vergütung des schließlich
gefundenen Praktikums weder vorhersehen noch garantieren können (weil
dies allein vom jeweiligen Praktikumsbetrieb im Moment der
Praktikumszusage entschieden wird). ...
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13. Wie hoch ist die Chance, ein
bezahltes Praktikum zu bekommen? Wenn Sie sich auf ein
Praktikum nach Vermittlungsvariante A bewerben,
bei dem die Vergütung des Praktikums angekündigt wird, können Sie davon
ausgehen, denn wir lassen uns die versprochene Vergütung im Zusagefall
nochmal ausdrücklich vom betreffenden Praktikumsbetrieb bestätigen. Bei
Vermittlungsvariante B ist die Chance
erfahrungsgemäß eher gering. Daraus folgt, daß Sie uns nicht mit der
Praktikumssuche nach Vermittlungsvariante B
beauftragen können, sofern Sie zwingend auf eine Praktikumsvergütung
angewiesen sein sollten. ...
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14. Bieten Sie die Teilnahme
an Förderprogrammen an um so den Auslandsaufenthalt finanziert zu
bekommen? Wir selbst sind kein Förderprogramm-Anbieter, aber
es steht Ihnen natürlich frei sich jederzeit Finanzierungsquellen wie
Stipendien, Zuschüsse oder sonstige Beihilfen zu sichern. Bitte wenden
Sie sich dazu direkt an die Anbieter solcher Förderprogramme. Falls Sie
Student sind, gibt Ihnen das lokale Akademische
Auslandsamt/"International Office" i.d.R. gerne Auskunft über aktuelle
Fördermöglichkeiten. ...
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15. Muß ich ein Praktikum das
Sie mir vermitteln annehmen oder kann ich es auch ablehnen z.B. wenn es
nicht meinen Vorstellungen entspricht? Zunächst einmal ist
hierbei zu sagen, daß bei der Vermittlungsvariante B
Sie ja derjenige sind, der vorab Vorgaben hinsichtlich des
Wunschpraktikums (Wunschland, Wunschtätigkeit, Wunschbranche und
-zeitraum) macht. Darauf richten wir dann unsere Suche aus und sind
auch vertraglich daran gebunden. Insofern kann es in der Praxis gar
nicht vorkommen, daß ein Praktikum "Vorstellungen" nicht entspricht, da
wir schließlich nicht irgendein Praktikum vermitteln, sondern eines das
Sie vorab konkret definiert hatten. Bei Vermittlungsvariante
A ist es ähnlich: anhand der Praktikumsbeschreibung sehen Sie
vorab, worauf Sie sich bewerben und wir vermitteln natürlich nur das
zugehörige Praktikum.
Abgesehen
davon können
Sie ein vermitteltes Praktikum nicht einfach "ablehnen", da dies
bedeuten würde, daß wir im Extremfall wochenlang unter hohem
Arbeitsaufwand und auch Auslagen Ihr individuelles Wunschpraktikum
eigens für Sie gemäß Ihrem Auftrag suchten und schließlich auch
erfolgreich organisieren konnten - Sie aber anschließend das Praktikum
"ablehnen" und wir somit umsonst gearbeitet hätten! Hinzu kommt, daß
wir in einem solchen Ablehnungsfall das Praktikum auch nicht einfach
anderweitig verwerten können, z.B. indem wir es einem anderen Bewerber
vermitteln (weil das betreffende Unternehmen sich ja zuvor speziell für
Sie entschieden hat). ...
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16. Wie lange dauert es nach
meiner Bewerbung bis ich eine Zu- oder Absage erhalte bzw. wie lange
brauchen Sie zeitlichen Vorlauf? Anfänglich legen Sie selbst
eine Vermittlungsfrist ("Suchfrist") in den Anmeldeunterlagen fest,
also ein konkretes Datum, das eine zeitliche "Deadline" für die
Vermittlung bildet. Das heißt, daß Sie uns bis - spätestens - zu diesem
Tag Zeit geben, eine Vermittlung zu erreichen und wir uns notfalls bis
zu diesem letzten Tag darum bemühen, sofern die Vermittlung nicht schon
vorher erreicht werden kann. Diese Suchfrist können Sie selbst frei wählen,
allerdings müssen Sie bei der Angabe Ihrer Suchfrist in den
Anmeldeunterlagen gewisse "Mindestsuchfristen" einhalten, d.h. Sie
können uns beispielsweise nicht heute einen Vermittlungsauftrag
einreichen mit einer Suchfrist, die nur 12 Tage in der Zukunft liegt.
Die Mindestsuchfristen liegen je nach Ziel-Land und Vermittlungsariante
zwischen vier bis acht Wochen (siehe Anmeldeunterlagen).
"Mindestsuchfrist"
heißt natürlich keineswegs, daß wir grundsätzlich mindestens so lange
brauchen, Sie zu vermitteln, sondern nur, daß Sie uns die
Mindestsuchfrist gewähren müssen, damit wir überhaupt unsere
Vermittlungstätigkeit aufnehmen, weil es eine Vermittlungschance gibt
(was bei sehr kurzen Suchfristen nicht so wäre, da eine erfolgreiche
Praktikumssuche kaum binnen nur weniger Tage erreichbar ist). Sobald wir die
Vermittlung erreichen konnten, informieren wir Sie unverzüglich
darüber (warten damit also nicht bis zum Ende der
Suchfrist oder dem Erreichen der Mindestsuchfrist). Wann genau die
Vermittlung erfolgt, kann nicht vorhergesagt werden, da jeder
Vermittlungsfall individuelle Unterschiede aufweist.
Als
Faustregel gilt: je früher Sie den Vermittlungsauftrag einreichen,
desto besser. Allerdings ist eine Einreichung ein Jahr oder länger vor
geplantem Praktikumsbeginn unnötig bzw. zu sogar eher zu lang, da sich
nur wenige Praktikumsbetriebe so lange im voraus festlegen. Ideal ist
es, wenn Sie den Vermittlungsauftrag ca. 2 bis 6 Monate vorher bei uns
einreichen. ... zurück zur
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17. Kann ich auch wünschen daß
ich nur in einer
bestimmten Stadt (z.B. Paris) oder Region (z.B. Kalifornien) ein
Praktikum haben möchte? Wenn Sie sich für ein Praktikum der
Vermittlungsvariante A bewerben, so ist der Praktikumsort in
der betreffenden Praktikumsbeschreibung ja angegeben, d.h. Sie können
sich entsprechend Praktika aussuchen, die in Ihrer bevorzugten Stadt
liegen. Eine Ortsbeschränkung bei einer Suche nach
Vermittlungsvariante B bedeutet jedoch eine starke
Einschränkung der Suchmöglichkeiten und damit eine Verringerung der
Vermittlungschancen, weshalb wir davon abraten! Sofern eine
Ortsbeschränkung allerdings unumgänglich ist oder unbedingt sein soll
(z.B. weil Sie Verwandtschaft in der Wunschstadt haben, bei der Sie
kostenfrei wohnen könnten), so können wir dies ausnahmsweise auf
besondere Vereinbarung hin berücksichtigen. Da unsere
Vermittlungsarbeit durch eine Ortsbeschränkung jedoch eingeschränkt und
erschwert wird und unsere Vermittlungsgebühr an den Erfolgsfall
geknüpft ist, steigt bei einer Ortsbeschränkung sowohl unser
Arbeitsaufwand als auch das Risiko, letztlich ggf. aufgrund der
Ortsbeschränkung umsonst zu suchen. Um dies auszugleichen, berechnen
wir bei einem Vermittlungsauftrag für Vermittlungsvariante B
mit Ortsbeschränkung einen Aufschlag auf die Vermittlungsgebühr, der im
Erfolgsfall zur Vermittlungsgebühr (der Variante B) hinzukommt. Bitte
nehmen Sie (falls eine Ortsbeschränkung unumgänglich für Sie sein
sollte) für weitere Details direkt Kontakt zu uns auf. ...
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18. Bekomme ich von Ihnen
auch ein Visum? Nein, denn wir selbst können gar keine Visa
vergeben. Die Visumsvergabe ist ein hoheitlicher Akt eines Staates, den
i.d.R. nur die dazu autorisierten Behörden - also die Botschaften des
jeweiligen Landes - vornehmen dürfen. Für spezielle Fragen zur
Visumserteilung wenden Sie sich daher bitte direkt an die zuständige
Botschaft. Glücklicherweise benötigen Sie jedoch ohnehin nur für wenige
Länder ein Praktikumsvisum. ...
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19. Angenommen ich will
zusammen mit einer zweiten Person gemeinsam ins Ausland gehen (also
zeitgleich in derselben Stadt ein Praktikum machen). Ist es möglich,
dies zu berücksichtigen? Ja. Wenn Sie sich zusammen mit einer
anderen Person bewerben und dies wünschen können wir bei der
Vermittlung berücksichtigen, daß - sollten beide vermittelt werden -
beide nur in dieselbe Stadt vermittelt werden. Allerdings gibt es dabei
einige Besonderheiten zu beachten weshalb wir Sie um direkte
Kontaktaufnahme bitten um die weitere Vorgehensweise diesbezüglich
abzustimmen. ... zurück zur
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20. Mein Name ist X, ich habe
die Ausbildung/das Studium Y absolviert und interessiere mich für ein
Praktikum im Bereich Z. Wie hoch sind meine Vermittlungschancen?
Eine allgemeine Frage nach den "Chancen" auf eine Vermittlung ist
schwer pauschal zu beantworten. Grundsätzlich beeinflussen folgende
Faktoren die Vermittlungschancen: die von Ihnen gewünschte
Praktikumsdauer (zu kurz ist nicht förderlich, denn welches Unternehmen
möchte schon gerne einen Praktikanten der kurz nach dem Anlernen
bereits wieder geht?), Grad der Eingrenzung auf bestimmte Tätigkeiten
und Branchen (je weniger Vorgaben bzw. Einschränkungen Sie uns bei
einer Vermittlung nach Vermittlungsvariante B
hinsichtlich Wunschtätigkeit und -branche geben, desto höher ist die
Vermittlungswahrscheinlichkeit, weil wir dann breiter suchen können,
gewährte Suchfrist (je länger, desto besser, siehe hierzu auch Frage
Nr. 16). Ganz allgemein gesprochen sind die Vermittlungschancen hoch
und es ist eher die Ausnahme, daß wir im Einzelfall jemanden nicht
vermitteln können. ... zurück zur
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21. Wie gut müssen meine
Sprachkenntnisse sein und muß ich diese nachweisen, z.B. durch
Sprachzertifikate? Als Faustregel gilt: Sie sollten die
Sprache des Landes, in dem Sie Ihr Auslandspraktikum anstreben,
mindestens so gut beherrschen, daß eine Kommunikation mit den dortigen
Kollegen am Arbeitsplatz über die Arbeitsinhalte möglich ist. Es
genügen also mittlere bis gute Sprachkenntnisse und es ist nicht
erforderlich, daß Sie die Sprache hervorragend beherrschen. Allerdings
sind bloße Grundkenntnisse der betreffenden Sprache zu wenig. Sie
müssen uns gegenüber keine Nachweise über Ihre Sprachkenntnisse z.B.
über Sprachzertifikate erbringen, sollten aber ehrliche und
realistische Angaben zu Ihren Sprachkenntnissen in den
Bewerbungsunterlagen machen. ...
zurück zur Fragenliste
22. Ich habe auf Ihrer Seite
ein Praktikum der Vermittlungsvariante A gesehen das mich interessiert.
Ist diese Stelle noch aktuell? Ja, denn wir nehmen Praktika
von unserer Website, sofern sie nicht mehr zu vergeben sind. Wenn Sie
ein Praktikum auf unserer Website finden, so können Sie daher davon
ausgehen, daß diese noch zur Vermittlung angeboten wird und eine
Vermittlung dorthin möglich ist. Wir können jedoch an dieser Stelle
noch keine definitiven Zusagen geben, weil wir a) Ihren
Vermittlungsauftrag noch nicht haben und b) ja nicht wir die
Entscheidung über die Praktikumszusage treffen, sondern das
dahinterstehende Unternehmen (der Praktikumsbetrieb). Um zu erfahren,
ob das betreffende Praktikum Ihnen vermittelt werden kann, müssen wir
daher zunächst Ihren Vermittlungsauftrag vorliegen haben, um
anschließend dem (potentiellen) Praktikumsbetrieb Ihre Bewerbung
vorzulegen und um eine Entscheidung hierzu zu bitten. ...
zurück zur
Fragenliste
23. Ich habe auf Ihrer Seite
ein Praktikum der Vermittlungsvariante A gesehen das mich interessiert.
Kann ich dieses Praktikum im Zeitraum X bis Y absolvieren? Um
zu erfahren ob das betreffende Praktikum Ihnen für diesen
Wunschzeitraum vermittelt werden kann, müssen wir zunächst Ihren
Vermittlungsauftrag dafür vorliegen haben, um anschließend den
(potentiellen) Praktikumsbetrieb befragen zu können, ob Ihr gewünschter
Praktikumszeitraum dort möglich wäre. In den Anmeldeunterlagen gibt es
Felder, in denen Sie Ihren Wunschzeitraum für das Praktikum als Vorgabe
eintragen können. ... zurück zur
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24. Muß ich bei Ihnen parallel
auch einen Sprachkurs oder eine sonstige Leistung buchen oder kann ich
Sie ausschließlich mit der Vermittlung eines Praktikums beauftragen?
Es ist nicht nötig, neben der Praktikumsvermittlung
parallel auch einen Sprachkurs über uns zu buchen. Es bleibt Ihnen
natürlich unbenommen, sich von uns Ihr Praktikum vermitteln zu lassen
und darüber hinaus am Praktikumsort (vor oder nach dem Praktikum) auch
einen Sprachkurs zu absolvieren. ...
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25. Kann ich Referenzen
(Praktikumsberichte) von ehemaligen Praktikanten, die Sie vermittelt
haben, einsehen? Ja, wir haben einige Erfahrungsberichte von
Praktikanten, denen wir in der Vergangenheit ein Auslandspraktikum
vermittelt hatten, zusammengestellt - siehe hier. ...
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26. Ich möchte gerne Ihre
Dienstleistung in Anspruch nehmen und Sie mit der Vermittlung eines
Praktikums im Ausland beauftragen - was muß ich dazu tun bzw. was sind
die nächsten Schritte? Bitte schauen Sie sich im Bereich für
Auslandspraktika um. Ihnen werden dort PDF-Dokumente zum
Herunterladen angeboten - dies sind die Anmeldeunterlagen. Laden Sie
sich einfach die passenden PDFs herunter und drucken diese anschließend
aus. Alles weitere erklärt sich nach deren Durchsicht dann von selbst. ... zurück zur Fragenliste
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