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Häufige
Fragen (FAQ) zur Vermittlung von Praktika im Ausland
(Auslandspraktika)
Wichtiger
Hinweis:
Im folgenden finden Sie unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen
zu unserer Vermittlung von Praktika im Ausland. Bitte beachten Sie, daß
sich die Vermittlung von Praktika im Ausland in vielen Punkten von
derjenigen von Praktika in Deutschland unterscheidet (daher
gibt es dafür auch andere FAQ zur
Vermittlung von Praktika in Deutschland).
1. An wen richtet sich Ihr Angebot der
Vermittlung von Praktika im Ausland und wer kann daran teilnehmen? zur Antwort
...
2. Sie unterscheiden zwischen zwei
Vermittlungsvarianten, nämlich einmal der Vermittlung einer unter
Chiffre ausgeschriebenen, konkreten Stelle („Vermittlungsvariante
A“) und der Vermittlung nach individuellem Suchauftrag
(„Vermittlungsvariante B“) - was genau verbirgt sich dahinter, was
sind die Unterschiede und für welche Variante sollte ich mich
entscheiden? zur Antwort
...
3. Mir ist aufgefallen daß für manche Länder
gar kein Praktikum nach Vermittlungsvariante A angeboten wird, für
andere aber schon, oder aber für ein bestimmtes Land nur Praktika
nach Vermittlungsvariante A. Wieso gibt es bei manchen Ländern nur
die Vermittlungsvariante A bzw. B? zur Antwort
...
4. Warum gibt es für Vermittlungsvariante A und
Vermittlungsvariante B jeweils getrennte bzw. unterschiedliche
Mindestsuchfristen? zur Antwort
...
5. Angenommen mir gefallen mehrere Praktika der
Vermittlungsvariante A oder mehrere Länder weil ich keine klare
Vorliebe für ein bestimmtes Land habe - kann ich mich dann, um die
Vermittlungswahrscheinlichkeit zu maximieren, parallel bewerben und
falls ja: muß ich die Vermittlungsgebühr dann nur einmal oder
mehrmals bezahlen? zur Antwort
...
6. Vermitteln Sie auch Praktika in Ländern, die
nicht auf Ihrer Website aufgeführt sind? zur Antwort
...
7. Sie sagen die Vermittlungsgebühr werde
"nur im Erfolgsfalle" fällig. Was verstehen Sie darunter,
und wann tritt dieser Fall ein? zur Antwort
...
8. Kann ich sicher sein, nur ein passendes
Praktikum nach meinen Wünschen vermittelt zu bekommen? zur Antwort
...
9. Was kostet mich die Vermittlung eines
Praktikumsplatzes durch Sie? zur Antwort
...
10. Entsteht die
Vermittlungsgebühr auch, wenn Sie kein passendes
Praktikum für mich finden, Ihre Suche also erfolglos bleibt? zur Antwort
...
11. Sind die Praktika bezahlt oder unbezahlt?
zur Antwort
...
12. Kann ich zur Bedingung machen, daß ich nur
ein bezahltes Praktikum will, weil ich mir sonst den
Auslandsaufenthalt nicht leisten kann? zur Antwort
...
13. Wie hoch ist die Chance, ein bezahltes
Praktikum zu bekommen? zur Antwort
...
14. Bieten Sie die Teilnahme an Förderprogrammen
an, um so den Auslandsaufenthalt finanziert zu bekommen? zur Antwort
...
15. Muß ich ein Praktikum, das Sie mir
vermitteln, annehmen, oder kann ich es auch ablehnen, z.B. wenn es
nicht meinen Vorstellungen entspricht? zur Antwort
...
16. Wie lange dauert es nach meiner Bewerbung bis
ich eine Zu- oder Absage erhalte bzw. wie lange brauchen Sie
zeitlichen Vorlauf? zur Antwort
...
17. Kann ich auch wünschen, daß ich nur in
einer bestimmten Stadt (z.B. Paris) oder Region (z.B. Kalifornien) ein
Praktikum haben möchte? zur Antwort
...
18. Bekomme ich von Ihnen auch ein Visum?
zur Antwort
...
19. Angenommen ich will zusammen mit einer
zweiten Person gemeinsam ins Ausland gehen (also zeitgleich in
derselben Stadt ein Praktikum machen). Ist es möglich dies zu berücksichtigen?
zur Antwort
...
20. Mein Name ist X, ich habe die Ausbildung/das
Studium Y und interessiere mich für ein Praktikum im Bereich Z. Wie
hoch sind meine Vermittlungschancen? zur Antwort
...
21. Wie gut müssen meine Sprachkenntnisse sein,
und muß ich diese nachweisen, z.B. durch Sprachzertifikate? zur Antwort
...
22. Ich habe auf Ihrer Seite ein Praktikum der
"Vermittlungsvariante A" gesehen das mich interessiert. Ist diese
Stelle noch aktuell? zur Antwort
...
23. Ich habe auf Ihrer Seite ein Praktikum der
"Vermittlungsvariante A" gesehen das mich interessiert. Kann ich
dieses Praktikum im Zeitraum X bis Y absolvieren? zur Antwort
...
24. Muß ich bei Ihnen parallel auch einen
Sprachkurs oder eine sonstige Leistung buchen - oder kann ich Sie
ausschließlich mit der Vermittlung eines Praktikums beauftragen? zur Antwort
...
25. Kann ich Referenzen (Praktikumsberichte) von
ehemaligen Praktikanten, die Sie vermittelt haben, einsehen? zur Antwort
...
26. Ich möchte gerne Ihre Dienstleistung in
Anspruch nehmen und Sie mit der Vermittlung eines Praktikums im
Ausland beauftragen - was muß ich dazu tun bzw. was sind die nächsten
Schritte? zur Antwort
...
Antworten ab hier ...
1. An wen richtet sich Ihr Angebot der
Vermittlung von Praktika im Ausland und wer kann daran teilnehmen? Wir vermitteln
Abiturienten, Studierende aller Fachrichtungen, Absolventen, aber auch
Bewerber, die sich in einer Berufsausbildung befinden oder diese
bereits abgeschlossen haben. Sie müssen zum Zeitpunkt der Einreichung
Ihres Vermittlungsauftrages zur Vermittlung eines Auslandspraktikums
allerdings bereits mindestens 18 Jahre alt sein. ...
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2. Sie unterscheiden zwischen zwei
Vermittlungsvarianten, nämlich einmal der Vermittlung einer unter
Chiffre ausgeschriebenen, konkreten Stelle („Vermittlungsvariante
A“) und der Vermittlung nach individuellem Suchauftrag
(„Vermittlungsvariante B“) - was genau verbirgt sich dahinter, was
sind die Unterschiede und für welche Variante sollte ich mich
entscheiden? Eine Bewerbung nach "Vermittlungsvariante
A" bedeutet, daß Sie sich auf ein auf
unserer Website unter einer Chiffre-Kennziffer ausgeschriebenes, also
konkret beschriebenes Praktikum bewerben. Es gibt also
dabei bereits ein bestimmtes Unternehmen, das ein Praktikum vergibt und
auf auf das Sie sich damit bewerben. Bei "Vermittlungsvariante
B"
hingegen machen Sie uns Vorgaben hinsichtlich Wunschtätigkeit (Praktikumsinhalte)
und Wunschbranche(n) wonach wir anschließend unsere Suche darauf
ausrichten. Es existiert also bei dieser Variante kein bestimmtes
Unternehmen das Praktika ausschreibt, sondern wir organisieren eigens
für Sie ein passendes Unternehmen bzw. Praktikum erst noch.
Kommen
wir nun zur Frage für welche Variante Sie sich bei einer Bewerbung
entscheiden sollten ... Zuerst müssen Sie sehen ob überhaupt
momentan ausgeschriebene Praktika passen, und zwar einerseits zu Ihren
Interessen und andererseits zu Ihrer Qualifikation. Es hat also keinen
Sinn, sich auf Praktika nach "Vermittlungsvariante A" zu bewerben
wenn das jeweilige Praktikum eigentlich nicht wirklich interessant für
Sie erscheint oder Ihre
Qualifikation dazu nicht paßt. Daher gilt: wenn überhaupt kein
derzeit ausgeschriebenes Praktikum nach Variante A geeignet ist, können
Sie sich sowieso nur nach Variante B bewerben; dann ist die
Vorgehensweise also klar.
Übrigens können Sie auch kombinieren, d.h.
wenn ein Praktika nach Variante A passend erscheint, sich darauf
bewerben und dies noch mit einem Vermittlungsauftrag nach Variante B
ergänzen. So maximieren Sie auch die Vermittlungschancen! ...
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3. Mir ist aufgefallen daß für manche Länder
gar kein Praktikum nach Vermittlungsvariante A angeboten wird, für
andere aber schon, oder aber für ein bestimmtes Land nur Praktika
nach Vermittlungsvariante A. Wieso gibt es bei manchen Ländern nur
die Vermittlungsvariante A bzw. B? Das Angebot an Stellen nach
Variante A ist nicht auf Dauer fix, sondern Änderungen
unterworfen. Im Zeitablauf kommt es dazu, daß wir teilweise neue Praktika
hinzufügen oder wiederum einige wegfallen. Es kann daher vorkommen, daß
wir für manche Länder im Moment gar kein Praktikum nach Variante A
im Angebot haben (dann bewerben Sie sich für dieses Land bitte nach
Variante B) oder umgekehrt. ...
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4. Warum gibt es für Vermittlungsvariante A und
Vermittlungsvariante B jeweils getrennte bzw. unterschiedlich lange
Mindestsuchfristen? Wenn Sie sich für ein Praktikum nach
Vermittlungsvariante A bewerben, können wir sofort nach Ihrer
Bewerbung direkt auf das dahinterstehende Unternehmen zugehen und Ihre
Bewerbung dort zur Entscheidungsfindung vorlegen. Eine Zu- oder Absage
erhält man daher bei Vermittlungsvariante A eher kurzfristig. Bei
Vermittlungsvariante B hingegen müssen wir nach Ihren individuellen
Vorgaben ein passendes Praktikum erst noch finden. Dazu gehört es,
geeignete Unternehmen mit denen wir bereits zusammenarbeiteten (aber
auch darüber hinaus, sprich: gänzlich neue, die in Frage kommen)
auszuwählen, mit diesen Verhandlungen zu führen und zunächst i.d.R.
eine große Zahl von Absagen zu erhalten bis wir schließlich fündig
werden. Dies dauert normalerweise deutlich länger als bei
Vermittlungsvariante A bei der wir ja recht schnell eine Entscheidung
haben. Dadurch erklären sich die unterschiedlichen
Mindestsuchfristen. Wir möchten damit letztlich denjenigen die unter
Zeitdruck stehen und maximal vier Wochen auf eine Zu- oder Absage
warten können (vier Wochen beträgt die Mindestsuchfrist bei Variante
A) die Gelegenheit geben, sich trotzdem (dann nur auf Praktika nach
Variante A) zu bewerben. Wenn Sie mehr Zeit mitbringen können sollten
Sie uns daher auch (d.h. kombiniert, also parallel) oder nur (falls
kein Praktikum nach Variante A paßt) mit Vermittlungsvariante B
beauftragen. ...
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5. Angenommen mir gefallen mehrere Praktika der
Vermittlungsvariante A oder mehrere Länder weil ich keine klare
Vorliebe für ein bestimmtes Land habe - kann ich mich dann, um die
Vermittlungswahrscheinlichkeit zu maximieren, parallel bewerben und
falls ja: muß ich die Vermittlungsgebühr dann nur einmal oder
mehrmals bezahlen? Sie können sich parallel für mehrere Praktika
bewerben um so die Vermittlungswahrscheinlichkeit zu steigern. Natürlich
müssen Sie auch dann nur eine Vermittlungsgebühr entrichten, da wir
die weitere Suche stoppen sofern ein Praktikum nach Ihren Vorgaben für
Sie gesichert werden konnte. Es fällt also maximal eine
Vermittlungsgebühr an. ...
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6. Vermitteln Sie Praktika auch in Ländern die
nicht auf Ihrer Website aufgeführt sind? Nein, wir vermitteln
neben Praktika in Deutschland nur in denjenigen Ländern Praktika, die momentan
auf dieser
Website aufgeführt sind. ...
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7. Sie sagen die Vermittlungsgebühr werde
"nur im Erfolgsfall" fällig. Was verstehen Sie darunter und
wann tritt dieser Fall ein? Der Erfolgsfall tritt ein wenn wir ein
Praktikum nach Ihren anfänglichen Vorgaben und Wünschen hinsichtlich Wunschland,
-tätigkeit, -branche und -zeitraum bei einem geeigneten Unternehmen
organisiert haben und der betreffende Praktikumsbetrieb uns gegenüber
(oder direkt Ihnen gegenüber, z.B. falls es zu einem telefonischen
Vorstellungsgepräch mit einer dabei erfolgenden Praktikumszusage des
Unternehmens kommt) das Praktikum zusichert. Die
Vermittlungsgebühr wird also fällig, sobald das Praktikum
endgültig und verbindlich (nach Ihren zuvor festgelegten Vorgaben)
organisiert wurde. ...
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8. Kann ich sicher sein, nur ein passendes
Praktikum nach meinen Wünschen vermittelt zu bekommen? Ja, denn wir
richten uns nach Ihren anfänglichen Vorgaben hinsichtlich Wunschtätigkeit,
-branche und –zeitraum, die Sie selbst im "Auskunftsbogen"
(Bestandteil der Anmeldeunterlagen die Sie auf unserer Website
herunterladen können) angeben. Daran sind wir auch vertraglich
gebunden. Wenn Sie sich auf ein Praktikum
nach Vermittlungsvariante A bewerben, so orientiert es sich
naturgemäß an der betreffenden Praktikumsbeschreibung. Bewerben Sie sich nach
Vermittlungsvariante B, so bilden Ihre eigenen Angaben im "Auskunftsbogen"
die Richtschnur unserer Praktikumssuche. Wir
vermitteln somit nur passende Praktika gemäß den anfänglich
niedergelegten Vorgaben unserer Kunden. ...
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9. Was kostet mich die Vermittlung eines
Praktikumsplatzes durch Sie? Eine pauschale Antwort darauf gibt es
nicht da die Vermittlungsgebühren in gewissem Umfang schwanken, z.B.
je nachdem ob das Praktikum bezahlt oder unbezahlt ist, nach
Vermittlungsvariante, Land und ggf. weiteren Kriterien. Die genaue Höhe
der Vermittlungsgebühren erfahren Sie bei einem Praktikum nach
Vermittlungsvariante A direkt bei der Praktikumsbeschreibung (dort steht
eine konkrete Angabe zur Vermittlungsgebühr speziell für das betreffende
Praktikum). Im Fall einer Vermittlung nach
Vermittlungsvariante B gelten hingegen folgende Vermittlungsgebühren:
|
Vermittlungsgebühren bei Vermittlungsvariante
B
(für Variante A: siehe Stellenbeschreibung)
- alle Preise inkl. Umsatzsteuer - |
| Länder |
Vermittlungsgebühren |
Argentinien, Belgien, China, Frankreich,
Italien, Mexiko, Spanien
|
jeweils EUR 495,-*
|
Australien, Großbritannien, Irland, Kanada,
USA
|
jeweils EUR 595,-*
|
|
*Falls das Praktikum vergütet sein sollte, tritt
zu dieser Gebühr einmalig eine 15%ige Beteiligung an der
zugesagten Gesamtvergütung hinzu.
|
...
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10. Entsteht
die Vermittlungsgebühr auch, wenn Sie kein passendes
Praktikum für mich finden, Ihre Suche also erfolglos bleibt? Nein.
Unsere Vermittlungsgebühr fällt nur an, wenn wir
innerhalb der von Ihnen vorgegebenen Suchfrist ein Praktikum nach
Ihren Vorgaben organisieren können. Gelingt uns dies nicht, so
berechnen wir die Vermittlungsgebühr nicht. ...
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11. Sind die Praktika bezahlt oder unbezahlt?
Sowohl als auch. Wenn Sie sich die derzeit ausgeschriebenen Praktika
nach Vermittlungsvariante A ansehen, so werden Sie
feststellen, daß einige davon bezahlt sind, andere hingegen nicht. Bei
Vermittlungsvariante B hingegen ist eine Vorhersage nicht möglich,
weil wir dabei ja ein passendes Unternehmen bzw. Praktikum
erst suchen und somit vorab nicht wissen (können), ob der schließlich
gefundene
Praktikumsbetrieb das Praktikum vergütet oder nicht. ...
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12. Kann ich zur Bedingung machen, daß ich nur
ein bezahltes Praktikum will weil ich mir sonst den Auslandsaufenthalt
nicht leisten kann? Wenn Sie sich ausschließlich auf
Praktika der
Vermittlungsvariante A bewerben, bei denen in der
Praktikumsbeschreibung
eine Vergütung angegeben ist, erübrigt sich die Frage (weil
dann ja bei einer erfolgenden Vermittlung eines solchen Praktikums eine Vergütung gesichert
wäre). Für Vermittlungsvariante B ist es nicht möglich,
daß Sie dies zur Bedingung machen, da wir dabei eine Vergütung des
schließlich gefundenen Praktikums weder vorhersehen noch garantieren
können (weil dies allein vom jeweiligen Praktikumsbetrieb im Moment
der Praktikumszusage entschieden wird). ...
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13. Wie hoch ist die Chance, ein bezahltes
Praktikum zu bekommen? Wenn Sie sich auf ein Praktikum nach Vermittlungsvariante A bewerben, bei
dem die Vergütung
des Praktikums angekündigt wird, können Sie davon ausgehen, denn wir
lassen uns die versprochene Vergütung im Zusagefall nochmal ausdrücklich
vom betreffenden Praktikumsbetrieb bestätigen. Bei Vermittlungsvariante B
ist die Chance erfahrungsgemäß eher gering. Daraus folgt, daß Sie
uns nicht mit der Praktikumssuche nach Vermittlungsvariante B
beauftragen können, sofern Sie zwingend auf eine Praktikumsvergütung
angewiesen sein sollten. ...
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14. Bieten Sie die Teilnahme an Förderprogrammen
an um so den Auslandsaufenthalt finanziert zu bekommen? Wir selbst
sind kein Förderprogramm-Anbieter, aber es steht Ihnen natürlich
frei sich jederzeit Finanzierungsquellen wie Stipendien, Zuschüsse
oder sonstige Beihilfen zu sichern. Bitte wenden Sie sich dazu direkt
an die Anbieter solcher Förderprogramme. Falls Sie Student sind, gibt
Ihnen das lokale Akademische Auslandsamt/"International
Office"
i.d.R. gerne Auskunft über aktuelle Fördermöglichkeiten. ...
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15. Muß ich ein Praktikum das Sie mir vermitteln
annehmen oder kann ich es auch ablehnen z.B. wenn es nicht meinen
Vorstellungen entspricht? Zunächst einmal ist hierbei zu sagen, daß
bei der Vermittlungsvariante B Sie ja derjenige sind, der vorab
Vorgaben hinsichtlich des Wunschpraktikums (Wunschland, Wunschtätigkeit,
Wunschbranche und -zeitraum) macht. Darauf richten wir dann unsere
Suche aus und sind auch vertraglich daran gebunden. Insofern kann es
in der Praxis gar nicht vorkommen, daß ein Praktikum "Vorstellungen" nicht entspricht, da wir schließlich nicht
irgendein Praktikum vermitteln, sondern eines das Sie vorab konkret
definiert hatten. Bei
Vermittlungsvariante A ist es ähnlich: anhand der
Praktikumsbeschreibung
sehen Sie vorab, worauf Sie sich bewerben und wir vermitteln natürlich
nur das zugehörige Praktikum.
Abgesehen davon können Sie ein
vermitteltes Praktikum nicht einfach "ablehnen", da dies
bedeuten würde, daß wir im Extremfall
wochenlang unter hohem Arbeitsaufwand und auch Auslagen Ihr
individuelles Wunschpraktikum eigens für Sie gemäß Ihrem Auftrag
suchten und schließlich auch erfolgreich organisieren konnten - Sie
aber anschließend das Praktikum "ablehnen" und wir somit umsonst
gearbeitet hätten! Hinzu kommt, daß wir in einem solchen Ablehnungsfall das
Praktikum auch nicht einfach anderweitig verwerten können, z.B. indem
wir es einem anderen Bewerber vermitteln (weil das betreffende
Unternehmen sich ja zuvor speziell für Sie entschieden hat). ...
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16. Wie lange dauert es nach meiner Bewerbung bis
ich eine Zu- oder Absage erhalte bzw. wie lange brauchen Sie
zeitlichen Vorlauf? Anfänglich legen Sie selbst eine
Vermittlungsfrist ("Suchfrist") in den Anmeldeunterlagen
fest, also ein konkretes Datum, das eine zeitliche "Deadline"
für die Vermittlung bildet. Das heißt, daß Sie uns bis - spätestens
- zu diesem Tag Zeit geben, eine Vermittlung zu erreichen und wir uns
notfalls bis zu diesem letzten Tag darum bemühen, sofern die
Vermittlung nicht schon vorher erreicht werden kann. Diese
Suchfrist können Sie selbst frei wählen, allerdings müssen Sie bei
der Angabe Ihrer Suchfrist in den Anmeldeunterlagen gewisse
"Mindestsuchfristen" einhalten, d.h. Sie können uns
beispielsweise nicht heute einen Vermittlungsauftrag einreichen mit
einer Suchfrist, die nur 12 Tage in der Zukunft liegt. Die
Mindestsuchfristen liegen je nach Ziel-Land und Vermittlungsariante
zwischen vier bis acht Wochen (siehe Anmeldeunterlagen).
"Mindestsuchfrist"
heißt natürlich keineswegs, daß wir grundsätzlich mindestens so
lange brauchen, Sie zu vermitteln, sondern nur, daß Sie uns die
Mindestsuchfrist gewähren müssen, damit wir überhaupt unsere
Vermittlungstätigkeit aufnehmen, weil es eine Vermittlungschance gibt
(was bei sehr kurzen Suchfristen nicht so wäre, da eine erfolgreiche
Praktikumssuche kaum binnen nur weniger Tage erreichbar ist). Sobald
wir die Vermittlung erreichen konnten, informieren wir Sie unverzüglich
darüber (warten damit also nicht bis zum Ende der Suchfrist
oder dem Erreichen der Mindestsuchfrist). Wann genau die Vermittlung
erfolgt, kann nicht vorhergesagt werden, da jeder
Vermittlungsfall individuelle Unterschiede aufweist.
Als Faustregel gilt: je früher Sie den
Vermittlungsauftrag einreichen, desto besser. Allerdings ist eine
Einreichung ein Jahr oder länger vor geplantem Praktikumsbeginn unnötig
bzw. zu sogar eher zu lang, da sich nur wenige Praktikumsbetriebe so
lange im voraus festlegen. Ideal ist es, wenn Sie den
Vermittlungsauftrag ca. 2 bis 6 Monate vorher bei uns einreichen. ...
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17. Kann ich auch wünschen daß ich nur in einer
bestimmten Stadt (z.B. Paris) oder Region (z.B. Kalifornien) ein
Praktikum haben möchte? Wenn Sie sich für ein Praktikum der
Vermittlungsvariante A bewerben, so ist der Praktikumsort in der
betreffenden Praktikumsbeschreibung ja angegeben, d.h. Sie können
sich entsprechend Praktika aussuchen, die in Ihrer bevorzugten Stadt
liegen. Eine Ortsbeschränkung bei einer
Suche nach Vermittlungsvariante B bedeutet jedoch eine starke Einschränkung der Suchmöglichkeiten und damit eine
Verringerung der Vermittlungschancen, weshalb wir davon abraten! Sofern
eine Ortsbeschränkung allerdings unumgänglich ist oder unbedingt sein
soll (z.B.
weil Sie Verwandtschaft in der Wunschstadt haben, bei der Sie
kostenfrei wohnen könnten), so können wir dies ausnahmsweise auf
besondere Vereinbarung hin berücksichtigen. Da unsere
Vermittlungsarbeit durch eine
Ortsbeschränkung jedoch eingeschränkt und erschwert wird und unsere
Vermittlungsgebühr an den Erfolgsfall geknüpft ist, steigt bei einer
Ortsbeschränkung sowohl unser Arbeitsaufwand als auch das Risiko,
letztlich ggf. aufgrund der Ortsbeschränkung umsonst zu suchen. Um dies
auszugleichen, berechnen wir bei einem Vermittlungsauftrag für Vermittlungsvariante
B mit
Ortsbeschränkung einen Aufschlag auf die Vermittlungsgebühr, der im Erfolgsfall
zur Vermittlungsgebühr (der Variante B) hinzukommt. Bitte nehmen Sie (falls eine Ortsbeschränkung
unumgänglich für Sie sein sollte) für weitere Details direkt
Kontakt zu uns auf. ...
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18. Bekomme ich von Ihnen auch ein Visum? Nein,
denn wir selbst können gar keine Visa vergeben. Die Visumsvergabe
ist ein hoheitlicher Akt eines Staates, den i.d.R. nur die dazu
autorisierten Behörden - also die Botschaften des jeweiligen Landes -
vornehmen dürfen. Für spezielle Fragen zur Visumserteilung wenden
Sie sich daher bitte direkt an die zuständige Botschaft. Glücklicherweise
benötigen Sie jedoch ohnehin nur für wenige Länder ein
Praktikumsvisum. ...
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19. Angenommen ich will zusammen mit einer
zweiten Person gemeinsam ins Ausland gehen (also zeitgleich in
derselben Stadt ein Praktikum machen). Ist es möglich, dies zu berücksichtigen?
Ja. Wenn Sie sich zusammen mit einer anderen Person bewerben und dies
wünschen können wir bei der Vermittlung berücksichtigen, daß - sollten beide vermittelt
werden - beide nur in dieselbe Stadt
vermittelt werden. Allerdings gibt es dabei einige Besonderheiten zu
beachten weshalb wir Sie um direkte Kontaktaufnahme
bitten um die weitere Vorgehensweise diesbezüglich abzustimmen. ...
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20. Mein Name ist X, ich habe die Ausbildung/das
Studium Y absolviert und interessiere mich für ein Praktikum im
Bereich Z. Wie hoch sind meine Vermittlungschancen? Eine allgemeine
Frage nach den "Chancen" auf eine Vermittlung ist schwer
pauschal zu beantworten. Grundsätzlich beeinflussen folgende Faktoren
die Vermittlungschancen: die von Ihnen gewünschte Praktikumsdauer (zu
kurz ist nicht förderlich, denn welches Unternehmen möchte schon
gerne einen Praktikanten der kurz nach dem Anlernen bereits wieder
geht?), Grad der Eingrenzung auf bestimmte Tätigkeiten und
Branchen (je weniger Vorgaben bzw. Einschränkungen Sie uns bei einer
Vermittlung nach Vermittlungsvariante B hinsichtlich Wunschtätigkeit
und -branche geben, desto höher ist die
Vermittlungswahrscheinlichkeit, weil wir dann breiter suchen können,
gewährte Suchfrist (je länger, desto besser, siehe hierzu auch Frage
Nr. 16). Ganz allgemein gesprochen sind die
Vermittlungschancen hoch und es ist eher die Ausnahme, daß wir
im Einzelfall jemanden nicht vermitteln können. ...
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21. Wie gut müssen meine Sprachkenntnisse sein
und muß ich diese nachweisen, z.B. durch Sprachzertifikate? Als
Faustregel gilt: Sie sollten die Sprache des Landes, in dem Sie Ihr
Auslandspraktikum anstreben, mindestens so gut beherrschen, daß eine
Kommunikation mit den dortigen Kollegen am Arbeitsplatz über die
Arbeitsinhalte möglich ist. Es genügen also mittlere bis gute
Sprachkenntnisse und es ist nicht erforderlich, daß Sie die Sprache
hervorragend beherrschen. Allerdings sind bloße Grundkenntnisse der
betreffenden Sprache zu wenig. Sie müssen uns gegenüber keine
Nachweise über Ihre Sprachkenntnisse z.B. über Sprachzertifikate
erbringen, sollten aber ehrliche und realistische Angaben zu Ihren
Sprachkenntnissen in den Bewerbungsunterlagen machen. ...
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22. Ich habe auf Ihrer Seite ein Praktikum der
Vermittlungsvariante A gesehen das mich interessiert. Ist diese Stelle
noch aktuell? Ja, denn wir nehmen Praktika von unserer Website, sofern sie
nicht mehr zu vergeben sind. Wenn Sie ein Praktikum auf unserer Website finden, so können Sie
daher davon ausgehen, daß
diese noch zur Vermittlung angeboten wird und eine Vermittlung dorthin
möglich ist. Wir können jedoch an dieser
Stelle noch keine definitiven Zusagen geben, weil wir a) Ihren
Vermittlungsauftrag noch nicht haben und b) ja nicht wir die
Entscheidung über die Praktikumszusage treffen, sondern das dahinterstehende
Unternehmen (der Praktikumsbetrieb). Um zu erfahren, ob das betreffende Praktikum Ihnen
vermittelt werden kann, müssen wir daher zunächst Ihren
Vermittlungsauftrag vorliegen
haben, um anschließend dem (potentiellen) Praktikumsbetrieb Ihre
Bewerbung vorzulegen und um eine Entscheidung hierzu zu bitten. ...
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23. Ich habe auf Ihrer Seite ein Praktikum der
Vermittlungsvariante A gesehen das mich interessiert. Kann ich dieses
Praktikum im Zeitraum X bis Y absolvieren? Um zu erfahren ob das
betreffende Praktikum Ihnen für diesen Wunschzeitraum vermittelt
werden kann, müssen wir zunächst Ihren Vermittlungsauftrag dafür vorliegen haben, um
anschließend den (potentiellen) Praktikumsbetrieb befragen zu können, ob
Ihr gewünschter Praktikumszeitraum dort möglich wäre. In den
Anmeldeunterlagen gibt es Felder, in denen Sie Ihren Wunschzeitraum für
das Praktikum als Vorgabe eintragen können. ...
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24. Muß ich bei Ihnen parallel auch einen
Sprachkurs oder eine sonstige Leistung buchen oder kann ich Sie
ausschließlich mit der Vermittlung eines Praktikums beauftragen?
Es ist nicht nötig, neben der Praktikumsvermittlung parallel
auch einen Sprachkurs über uns zu buchen. Es bleibt Ihnen natürlich
unbenommen, sich von uns Ihr Praktikum vermitteln zu lassen und darüber
hinaus am Praktikumsort (vor oder nach dem Praktikum) auch einen Sprachkurs zu
absolvieren. ...
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25. Kann ich Referenzen (Praktikumsberichte) von
ehemaligen Praktikanten, die Sie vermittelt haben, einsehen? Ja, wir
haben einige Erfahrungsberichte von Praktikanten, denen wir in der
Vergangenheit ein Auslandspraktikum vermittelt hatten,
zusammengestellt - siehe
hier.
...
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26. Ich möchte gerne Ihre Dienstleistung in
Anspruch nehmen und Sie mit der Vermittlung eines Praktikums im
Ausland beauftragen - was muß ich dazu tun bzw. was sind die nächsten
Schritte? Bitte schauen Sie sich im Bereich
für Auslandspraktika um. Ihnen werden dort PDF-Dokumente zum Herunterladen
angeboten - dies sind die Anmeldeunterlagen. Laden Sie sich einfach
die passenden PDFs herunter und drucken diese anschließend aus. Alles
weitere erklärt sich nach deren Durchsicht dann von selbst. ...
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